Stadt Zürich

Linke wollen Amtszeit für Zürcher Regierungsrat beschränken

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Zürcher Kantonsratsmitglieder von SP und AL fordern eine Begrenzung der Amtsdauer für Regierungsräte auf zwölf Jahre.

Priska Seiler Graf
Blick in den Regierungsratssaal des Kantons Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Zwölf Jahre im Amt als Regierungsrätin oder als Regierungsrat sind genug, finden Zürcher Kantonsratsmitglieder von SP und AL. Sie haben einen Vorstoss eingereicht, der eine Amtszeitbeschränkung verlangt.

Mit der Beschränkung auf zwölf Amtsjahre wollen die Zürcher Parlamentarierinnen und Parlamentarier für eine kontinuierliche Erneuerung im Regierungsrat sorgen. Zudem solle damit auch gewährleistet werden, dass durch eine Wahl während der Legislatur kein Nachteil entstehe, heisst es in der kürzlich eingereichten Parlamentarischen Initiative.

Darin betonen die Kantonsratsmitglieder die in der Urnenbotschaft genannten Vorteile der 1987 deutlich angenommenen Volksinitiative für eine Amtszeitbeschränkung der Churer Exekutive: Unter anderem verfielen Behörden nicht in Routine, persönliche Machtstellung werde verhindert oder Nachwuchskräfte erhielten häufiger eine Chance, nachrücken zu können.

Vorbilder aus dem In- und Ausland

Zudem würden auch Graubünden, Appenzell-Ausserrhoden und Jura eine Amtszeitbeschränkung kennen, heisst es im Vorstoss. Und auch im Ausland sei es üblich, dass die Macht der Exekutive zeitlich beschränkt werde.

Am längsten in der siebenköpfigen Zürcher Kantonsregierung ist Mario Fehr (parteilos). Er wurde 2011 gewählt und ist somit seit 14 Jahren im Amt. Jacqueline Fehr (SP), Carmen Walker Späh (FDP), Silvia Steiner (Mitte) und Ernst Stocker (SVP) sind seit zehn Jahren im Regierungsrat, Natalie Rickli (SVP) und Martin Neukom seit sechs Jahren.

Kommentare

User #1360 (nicht angemeldet)

Wieso fordern sie dies nicht in der Stadt Zürich?

User #1350 (nicht angemeldet)

Eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren kann man sowohl für den Regierungsrat als auch Kantonsrat gesetzlich festlegen. Und für den Bundesrat sollte die maximale Amtsdauer 8 Jahre betragen.

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