Lohngleichheit: Bundesgericht schmettert Beschwerde von Schaffhauser Kindergärtnerinnen ab
Vor dem Schaffhauser Obergericht haben die langgedienten Kindergärtnerinnen mit der Aussage, dass ihre Löhne diskriminierend seien, kein Gehör gefunden. Das Obergericht wird aber prüfen müssen, ob allenfalls das Gleichbehandlungsverbot verletzt worden ist.
Die langgedienten Schaffhauser Kindergärtnerinnen haben vor dem Bundesgericht nicht glaubhaft machen können, dass ihre Löhne diskriminierend sind. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht bei einer öffentlichen Beratung gelangt. Der Fall geht nun zurück ans Obergericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kindergärtnerinnen aus Schaffhausen sind vor dem Bundesgericht abgeblitzt.
- Sie legten Beschwerde ein, weil sie ihre Löhne als diskriminierend empfinden.
- Der Fall geht nun wieder an das Obergericht zurück.
Das Obergericht wird aber prüfen müssen, ob allenfalls das Gleichbehandlungverbot verletzt worden ist, als die Kindergärtnerinnen mit langer Berufserfahrung in das neue Lohnsystem eingereiht wurden.
Die erste sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat den Entscheid am Mittwoch mit drei zu zwei Stimmen gefällt und damit eine Beschwerde des Schaffhauser Regierungsrats teilweise gutgeheissen.
Das Schaffhauser Obergericht hatte im Dezember 2016 entschieden, dass die seit November 2005 ausbezahlten Löhne an die 24 beschwerdeführenden Kindergärtnerinnen die Lohngleichheit verletzten. Sie wiesen die Sache deshalb an den Regierungsrat zur Festlegung diskriminierungsfreier Löhne zurück.