Im Wallis wird kein kantonaler Fonds für die Geschädigten der Sommer-Unwetter 2024 eingerichtet, entschied der Grosse Rat.
Erdrutsche haben am Sonntagabend bei einem Unwetter in den Kantonen Wallis und Graubünden diverse Strassen verschüttet. (Symbolbild)
Im Wallis wird kein Fonds für Unwettergeschädigte 2024 eingerichtet. (Archivbild) - sda - Keystone/KAPO GR/HANDOUT

Im Wallis wird kein kantonaler Fonds zur Unterstützung der Geschädigten der Unwetter im Sommer 2024 geschaffen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch in einer Sondersession zu den Unwettern ein überparteiliches Postulat abgelehnt.

Die Schaffung eines kantonalen Fonds hatte zum Ziel, Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Körperschaften zu helfen. «Es ist die Pflicht unseres Kantons, die Opfer dieser Naturkatastrophe zu unterstützen», argumentierten die Verfasser des Textes aus den Reihen der SP, der FDP, der Mitte und der SVP.

Bereits genügend Entschädigungsmechanismen vorhanden?

Nach Ansicht des Staatsrats existieren jedoch bereits genügend Mechanismen zur Entschädigung von Unwetterfolgen für Privatpersonen. «Man muss zuerst alle Unterstützungsinstrumente nutzen, bevor man neue schafft», entgegnete Staatsrat Roberto Schmidt (Mitte). Das Plenum folgte ihm mit 69 zu 59 Stimmen.

Hingegen sagte das Kantonsparlament mit 109 zu 13 Stimmen Ja zu einem Postulat, das zum Ziel hat, die Räumung des Schlamms nach den Überschwemmungen in Siders zu beschleunigen. Darin wird der Staatsrat aufgefordert, eine sofortige Nothilfe von mindestens vier Millionen Franken bereitzustellen. Beide Texte stammten von Abgeordneten aus dem Bezirk Siders.

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