Der Nidwaldner Landrat plant Teilrevision des Polizeigesetzes zur effektiveren Kriminalitätsbekämpfung.

Der Nidwaldner Landrat will sein Polizeigesetz teilrevidieren. Mit der Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements sollen Behörden Informationen austauschen dürfen, um Gewaltstraftaten verhindern zu können.

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Mit der Teilreform des Polizeigesetzes will die Regierung in den Bereichen Prävention, Datenaustausch und Fahndung effektiver gegen kriminelle Handlungen vorgehen können.

Ein Thema ist dabei die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements. Dieses zielt darauf ab, im Verbund mit weiteren Stellen das Risiko von schweren Gewaltstraftaten in Nidwalden zu minimieren. Zudem soll künftig eine Fachstelle in die Kantonspolizei integriert werden, welche die Aufgabe hat, mögliche Gewalttaten oder Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Delf Bucher (Grüne) sagte, das Bedrohungsmanagement sei ein hilfreiches Tool, beim Datenschutz gelte es aber wachsam zu sein. Auch die GLP unterstützt die Einführung des Bedrohungsmanagements. Annette Blättler (GLP) sagte, diese präventive Massnahme sei sinnvoll und umgänglich.

In der Schweiz haben ein Grossteil der Kantone ein kantonales Bedrohungsmanagement eingeführt oder sind daran, eines zu installieren. In der Zentralschweiz etwa haben Luzern, Schwyz, Zug und Uri dieses Bedrohungsmanagement eingeführt, Obwalden ist an der Erarbeitung eines solchen.

Automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung

Die Teilrevision sieht zudem die Einführung einer automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung vor. Dies ermöglicht eine Fahndung nach Personen und Fahrzeugen mittels einer Kamera, die Nummernschilder von Motorfahrzeugen lesen und diese mit ausgeschriebenen Nummernschildern vergleichen kann.

Auf die Daten hat die Kantonspolizei während maximal hundert Tagen Zugriff. «Diese Fahndung wird gezielt eingesetzt, sie wird nicht für die allgemeine Fahrzeugüberwachung gebraucht», sagte Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte).

Als dritten Schwerpunkt soll die Nidwaldner Kantonspolizei künftig von einem verbesserten Datenaustausch mit anderen Kantonen profitieren können. Das sei hilfreich, weil eine überwiegende Zahl von Straftaten von einer kleinen Gruppe von Serientätern begangen werde, so die Regierung. Mit dem Datenaustausch könne die Serienkriminalität wirkungsvoller bekämpft werden.

Die Abstimmung zum teilrevidierten Polizeigesetz führt der Landrat erst nach der zweiten Lesung durch. Im Hinblick auf diese Lesung hat die SVP am Mittwoch zwei Anträge eingereicht. Sie fordert im Polizeigesetz eine abgeschwächte Formulierung bei der Erkennung und Einschätzung von Gefährdungssituationen sowie zur Verhinderung von möglichen Straftaten.

Der Kanton Nidwalden hat sein Polizeigesetz vor zehn Jahren totalrevidiert.

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