Nidwaldner Regierung prüft Bezahlkarte für Asylbewerber
Im Kanton Nidwalden wohnhafte Asylbewerberinnen und -bewerber sollen die finanziellen Zuwendungen, die sie erhalten, nicht in ihre Heimat oder an Schlepper überweisen können. Der Regierungsrat will deswegen die Einführung eines Bezahlkartensystems prüfen.
Die Kantonsregierung beantragt dem Landrat, ein Postulat von Angela Christen (SVP) zu unterstützen, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Debitkarten ohne Kontobindung als Lösung
Christen ist der Ansicht, dass es den Grundprinzipien des Asylrechts widerspreche, wenn finanzielle Zuwendungen an die Asylbewerberinnen und -bewerber ins Ausland fliessen. Sie spricht deswegen von einem Missbrauch und schlägt die Einführung von Debitkarten ohne Kontobindung vor.
Ein Bezahlkartensystem werde seit dessen Einführung in Deutschland derzeit in der ganzen Schweiz diskutiert.
Guthaben nur für regionale Einkäufe
Im Kanton Nidwalden würden die Asylbewerberinnen und -bewerger eine Karte mit einem Guthaben erhalten, das sie für regionale Einkäufe verwenden könnten, nicht aber für eine Überweisung ins Ausland oder an Schlepper.
Mit einem solchen System könnte ein allfälliger Missbrauch, sofern er mit den verfügbaren Geldmitteln überhaupt möglich sei, verhindert werden.
Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann (GLP) erklärt in der Mitteilung, dass die Einführung einer Bezahlkarte zusammen mit anderen Kantonen geprüft werden solle.