Nidwalden will bei Stipendien die Pauschale für Kinder nicht senken
Nidwalden verzichtet auf tiefere Pauschalabzüge bei Stipendien für Eltern mit minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kindern.
Im Kanton Nidwalden sollen Personen mit Kindern, die minderjährig oder noch in Ausbildung sind, bei der Berechnung der Stipendien nicht tiefere Pauschalabzüge machen können. Die Regierung verzichtet auf die Reduktion, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Zurzeit können Gesuchstellende mit Kindern einen Pauschalabzug von 9000 Franken machen. Die Regierung plante, diesen Betrag auf 6000 Franken zu senken. Während der Vernehmlassung wurde dies kritisiert, teilte die Regierung in einem Communiqué mit.
Ansonsten sei die Teilrevision zum Stipendiengesetz «überwiegend gutgeheissen» worden, hiess es weiter. Leise Kritik gab es zu den Plänen, die Altersgrenze für den Bezug von Ausbildungsdarlehen von 40 auf 50 anzuheben.
Vorschläge zur Anpassung des Alterslimits
Vereinzelte hätten angeregt, die Altersgrenze weiter als nur auf 50 Jahre anzuheben, teilte der Regierungsrat mit. Dies, weil mit einem Anstieg des Pensionsalters zu rechnen sei und die Berufskarrieren länger dauern dürften. Die Regierung lehnte diesen Punkt jedoch ab.
Das revidierte Stipendiengesetz dürfte nun im ersten Quartal im Landrat diskutiert werden. Es soll laut Mitteilung am 1. Januar 2026 in Kraft treten.