Oberseewen erhält Tempo-30-Zone
Die Gemeinde Schwyz führt im Gebiet Oberseewen eine Tempo-30-Zone ein. Diese Verkehrsanordnung wurde von der kantonalen Bewilligungsstelle genehmigt und im Amtsblatt publiziert. Mit der Tempo-30-Zone soll die Wohnqualität und die Verkehrssicherheit im Quartier erhöht werden.
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Der Einwohnerverein Seewen und der Pfarreirat Seewen haben bei der Gemeinde Schwyz ein Gesuch zur Einführung einer Tempo-30-Zone in Oberseewen eingereicht. Nach Auffassung der Antragssteller war das geltende Temporegime von 50 generell nicht mehr zeitgemäss und hat den Nutzungsanforderungen nicht mehr entsprochen. Mit der Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 können der Verkehrslärm gesenkt sowie die Wohnqualität und Sicherheit erhöht werden.
Anlässlich einer Informationsveranstaltung für die betroffenen Eigentümer und Anwohner konnte festgestellt werden, dass eine Tempo-30-Zone auf eine breite Zustimmung stösst. Die Tempo-30-Zone umfasst den Bereich zwischen dem Gardiweg und der Bienenheimstrasse, oberhalb der Bahnhofstrasse, bis zur nördlichen Grenze des Krummfelds. Ein Verkehrsgutachten bestätigt die Zweck- und Verhältnismässigkeit der Verkehrsanordnung. Der Grossteil der Verkehrsteilnehmer fährt bereits heute deutlich langsamer als die erlaubten 50 km/h. Die Umsetzung der Tempo-30-Zone beschränkt sich deshalb auf die Signalisation. Weitere bauliche Massnahmen sind nicht notwendig.
Der Gemeinderat hat die Einführung der Tempo-30-Zone in Oberseewen beim Kanton beantragt. Die zuständige kantonale Stelle hat das Gesuch bereits genehmigt und im Amtsblatt publiziert. In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich Rechtsvortritt und die Fahrzeuge haben gegenüber den Fussgängern Vortritt. Die Fussgänger erhalten das Recht, die Strasse an jeder Stelle queren zu dürfen. Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass dadurch die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmen-den gefördert und die gegenseitige Rücksichtnahme gesteigert wird. In Kombination mit der geringeren erlaubten Höchstgeschwindigkeit führt dies zu einer erheblich höheren Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Zudem besteht für die Schulkinder die Möglichkeit, im direkten Umfeld der Schulanlage zu lernen, wie sie sich in Tempo-30-Zonen verhalten müssen.
-Mitteilung der Gemeinde Schwyz (mis)