Der Nidwaldner Landrat hat am Mittwoch ohne Debatte einer Teilrevision des Schulgesetzes zugestimmt.
Nidwaldner Landrat
Nidwaldner Landrat. (Archivbild) - keystone
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Der Nidwaldner Landrat hat sich am Mittwoch ohne Diskussionen für eine Teilrevision des Schulgesetzes ausgesprochen. Damit wird die Heilpädagogische Schule Stans künftig als Tagesschule betrieben.

Die Teilrevision des Volksschulgesetzes passierte die Schlussabstimmung ohne Wortmeldung und ohne Gegenstimme. Schon in der ersten Lesung waren sich sämtliche Fraktionen und die vorbereitende Kommission Bildung, Kultur und Volkswirtschaft (BKV) einig.

Mit der Revision des Schulgesetzes wird die Heilpädagogische Schule Stans (HPS) künftig als Tagesschule geführt. Eine Betreuung ist während den regulären Schulwochen geplant. Die Einführung ist für 1. August 2025 geplant.

Betreuungsangebot auf Initiative von Landrätinnen

Der verstärkte Betreuungsangebot geht auf eine Motion zweier Landrätinnen zurück. Die Reform tangiert zwei weitere Bereiche der Volksschule. So benötigen Gemeinden künftig keine Genehmigung des Regierungsrates für den Bau von neuen Schulhäusern.

Und: Eltern müssen für obligatorische Veranstaltungen der Schule wie Exkursionen, Lager oder Schulreisen fortan weniger bezahlen. Laut Bundesgericht dürfen Eltern nur noch Verpflegungskosten weiterverrechnet werden.

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