Regierungsrat Zug will Handys an Schulen nicht regeln
Die Zuger Lehrkräfte benötigen keine weiteren rechtlichen Grundlagen, um die Benutzung des Smartphones im Schulzimmer einzuschränken.

Zuger Lehrkräfte benötigen keine weiteren rechtlichen Grundlagen, um die Benutzung des Smartphones im Schulzimmer einzuschränken. Auf diesen Standpunkt stellt sich der Regierungsrat. Er lehnt deswegen eine Motion aus Reihen der ALG, der FDP, der Mitte, der SP, der SVP und der GLP ab.
Der Vorstoss verlangt vom Regierungsrat eine Anpassung des Schulgesetzes. Damit sollen die Schulen ausdrücklich ermächtigt werden, handyfreie Zeiten und Zonen festzulegen und bei Verstössen Sanktionen auszusprechen. Dies sei sowohl aus didaktischen Gründen nötig wie auch für die mentale Gesundheit der Kinder wichtig.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Motion abzulehnen, wie aus seiner am Dienstag publizierten Antwort hervorgeht. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen und Disziplinarordnungen seien ausreichend,
Gesetzliche Ermächtigung nicht notwendig
um zum Beispiel Smartphones während des Unterrichts zu verbieten und Verstösse zu sanktionieren. Auch eine restriktive Regelung des Smartphonegebrauchs in der Pause sei möglich. Es brauche dazu keine ausdrückliche Ermächtigung der Lehrkräfte durch das Gesetz.
Der Regierungsrat erklärte zudem, dass auch die Eltern in der Pflicht stehen. Anstatt die Verantwortung ausschliesslich auf die Schulen zu übertragen, sollte eine ganzheitliche Lösung angestrebt werden, die auch die Erziehungsberechtigten miteinbeziehe.
Weiter erklärte der Regierungsrat, dass es in Schulen immer wieder und wechselnde Regelverstösse gebe. Die Herausforderungen änderten sich, nicht jedes Phänomen müsse rechtlich geregelt werden.