Solothurn will Pflegeausbildung mit 15,7 Millionen Franken fördern
Der Kanton Solothurn plant, über einen Zeitraum von acht Jahren zusätzlich 15,7 Millionen Franken für die Ausbildung von Pflegefachkräften bereitzustellen.
Für die Ausbildung von Pflegefachpersonen soll der Kanton Solothurn über acht Jahre verteilt zusätzliche 15,7 Millionen Franken einsetzen. Das Solothurner Parlament hat am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der nationalen Pflegeinitiative deutlich angenommen.
Mit 73 Stimmen zu 21 Stimmen wurde das Zweidrittelsmehr erreicht. Damit tritt das Ausbildungsförderungsgesetz Pflege ab dem 1. Juli in Kraft, ohne dass eine Volksabstimmung nötig wäre.
Insgesamt sollen über acht Jahre rund 36 Millionen Franken investiert werden, um die Ausbildung von Pflegefachpersonen an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) zu fördern. Etwa 15 Millionen Franken werden vom Bund erwartet, einen Teil sollen die Gemeinden mitfinanzieren.
Volkswille wird respektiert
Die zusätzlichen Gelder seien «im Sinn und Geist des Volkswillens», sagte Thomas Studer (Mitte) und verwies darauf, dass die nationale Pflegeinitiative im November 2021 im Kanton Solothurn bei grosser Stimmbeteiligung und deutlichem Mehr angenommen wurde.
«Vor drei Jahren haben wir für die Pflegenden applaudiert», sagte Luzia Stocker (SP), «jetzt ist es höchste Zeit, dass es vorwärtsgeht».
Marlene Fischer (Grüne) sagte, es können nicht sein, dass Auszubildende von HF und FH «unter der Woche im Pflegepraktikum seien und am Wochenende noch im McDonald's arbeiten müssten, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen.»
Andrea Meppiel (SVP) forderte hingegen, es sollten anstelle von «sozialistischen Eingriffen» mehr marktwirtschaftliche Instrumente eingesetzt werden. Zudem würden bei der Vorlage nicht alle Regionen des
Den Antrag der SVP, dass die Zusatzkosten – neben Bundesbeiträgen – vom Kanton alleine getragen werden, um die Gemeinden zu schonen, lehnte der Kantonsrat deutlich ab.
Ebenfalls keine Chancen hatte ein Antrag der Grünen: sie wollten eine von der Finanzkommission vorgeschlagene Klausel streichen, die eine Begrenzung der Beiträge ermöglicht, «wenn der kantonale Finanzhaushalt dies erfordert».