St. Galler Kantonsrat bewilligt Rhesi-Verfahrensgesetz
Das Hochwasserschutzprojekt Rhesi im unteren Rheintal erhält grünes Licht vom Kanton St. Gallen.

Für die Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts im unteren Rheintal (Rhesi) ist im Kanton St. Gallen ein Verfahrensgesetz notwendig. Darin wird geregelt, welche Staatsebenen zuständig sein werden. Der Kantonsrat stimmte der Vorlage in erster Lesung mit einer klaren Mehrheit zu.
Wegen seiner Grösse und Komplexität braucht es für den Ausbau des Hochwasserschutzes am Alpenrhein Rhesi ein eigenes Gesetz. Die Regierung schlägt darin vor, dass für alle notwendigen Genehmigungsverfahren der Kanton zuständig sein soll.
Die vorberatende Kommission unterstützte die Vorlage. Sie schlug zwei Änderungen vor, um die Zuständigkeiten und das Verfahren «punktuell zu präzisieren».
Zuständigkeit und Verfahrensregelung
In der Debatte am Dienstagnachmittag wurde mehrmals betont, dass es in diesem Gesetz nicht um den Inhalt der Massnahmen gehe – sondern bloss um die Regelung von Verfahren.
Die Vorlage wurde von den meisten Rednerinnen und Redner quer durch alle Fraktionen unterstützt. Nur eine Minderheit der SVP-Fraktion lehnte die Vorlage grundsätzlich ab. Der Rat trat schliesslich mit 104 gegen 7 Stimmen bei einer Enthaltung auf das Gesetz ein.
Die Massnahmen von Rhesi
Mit Rhesi werden die Dämme des Alpenrheins zwischen der Illmündung und dem Bodensee saniert, weiter soll die Abflusskapazität des Rheins für den Hochwasserschutz erhöht werden. Die Massnahmen betreffen den Kanton St. Gallen sowie das österreichische Bundesland Vorarlberg.