SVP bekämpfte vergeblich Massnahmen gegen Baulandhortung

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Frauenfeld,

Die SVP ist im Thurgauer Grossen Rat mit weiteren Versuchen gescheitert, eine neue Lenkungsabgabe als Massnahme gegen das Horten von Bauland zu verhindern. Laut der Baudirektorin wird in zahlreichen Thurgauer Gemeinden Bauland gehortet.

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Die Lenkungsabgabe, welche bereits in der ersten Lesung vor zwei Wochen durch die SVP-Fraktion bekämpft wurde, bleibt im neuen Planungs- und Baugesetz. Wird ein Grundstück auf Begehren des Eigentümers in die Bauzone umgezont, kann die Gemeindebehörde eine Frist von acht Jahren für die Überbauung setzen. Wenn der Eigentümer die Frist ungenutzt verstreichen lässt, wird eine jährlich wiederkehrende Lenkungsabgabe fällig.

Die Abgabe richtet sich nach der Höhe des Steuerwerts der Liegenschaft. Dies entschied die Mehrheit, indem sie einem SVP-Antrag folgte. Die erste Version sah noch vor, dass die Höhe der Lenkungsabgabe nach dem Marktwert der Liegenschaft berechnet wird. Da der Marktwert schwierig zu bestimmen sei, hätte diese Regelung jedoch unnötige Rechtsstreitigkeiten provoziert.

Die Lenkungsabgabe beträgt im ersten Jahr nach Ablauf der Überbauungsfrist ein Prozent des Steuerwertes des Grundstücks. Im zweiten bis vierten Jahr zahlt der Eigentümer eine Abgabe von zwei Prozent, ab dem fünften Jahr eine von drei Prozent.

Durch die Annahme eines CVP-Antrags entschied das Kantonsparlament ausserdem, dass die Lenkungsabgabe zurückerstattet wird, wenn das Land wieder aus der Bauzone ausscheidet.

Öffentliches Interesse geht vor

Voraussetzung für die Überbauungspflicht ist öffentliches Interesse. Dieses liegt vor, wenn das Grundstück an einer für die Entwicklung der Gemeinde wichtigen Stelle liegt und nicht genügend erschlossenes Bauland verfügbar ist.

Die SVP wollte das «heilige Eigentumsrecht» über das öffentliche Interesse stellen. Ein Antrag, dass für eine Überbauungspflicht dieselben Voraussetzungen gelten müssten, wie für eine Enteignung durch den Bund, lehnte der Rat klar ab.

-Mitteilung der SDA (mis)

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