Die Walliser Stimmberechtigten haben am Sonntag die Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere» deutlich angenommen.
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DNA-Proben zeigen, dass ein Wolf die Schafe in Bonstetten ZH gerissen hat. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Wallis wurde die Initiative zur Regulierung von Grossraubtieren angenommen.
  • Alles Weitere ist jetzt Sache des Bundes.
  • Mit der Annahme sollen die Abschussbestimmungen gelockert werden.
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Die Walliser Stimmberechtigten haben am Sonntag die Volksinitiative «Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere» deutlich angenommen. Für Wolf, Luchs und Bär ändert sich dadurch im Bergkanton faktisch nichts. Denn die Regulierung von Grossraubtieren ist Bundessache.

Das Stimmvolk hiess die von einem Dutzend Oberwallisern lancierte Verfassungsinitiative mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 62,67 Prozent gut. Die Stimmbeteiligung lag bei hohen 65,22 Prozent.

Abschussbestimmungen lockern

Der Text forderte die Aufnahme eines neuen Artikels in der Kantonsverfassung mit dem Wortlaut: «Der Staat erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestands ist verboten.»

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Ein Wolf im Schnee. - Keystone

Die Abstimmung über den neuen Verfassungsartikel hatte allerdings in erster Linie Symbolcharakter. Die Initianten wollten damit ein Signal nach Bern senden und erreichen, dass die Abschussbestimmungen für Grossraubtiere gelockert werden.

Das Nein-Komitee, das sich aus linken Mandatsträgern und Naturschutzorganisationen zusammensetzte, kritisiert den Titel der Initiative. Dieser suggeriere, dass die Grossraubtiere bei Annahme der Initiative ausgerottet würden, was nicht der Fall sei. Die Gegner bezeichneten die Initiative als sinnlos. Der Kanton habe gar keinen Spielraum bei der Regulierung des Grossraubtiere.

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