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Walter Angst (AL Zürich): Angriff auf Mietrechte stoppen!

Walter Angst
Walter Angst

Zürich,

Am 24. November fällt ein Richtungsentscheid. Die Immobilienlobby will die Rechte der Mieter aushöhlen und das Terrain für noch höhere Mieten vorbereiten.

Walter Angst Zürich
Walter Angst ist Vorstandsmitglied der Alternative Liste Zürich und CO-Geschäftsleiter des Mieterverbands Zürich. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 24. November 2024 stimmt die Schweiz über zwei Mietrechts-Vorlagen ab.
  • Walter Angst (AL) äussert sich im Gastbeitrag zu den Vorlagen, welche er ablehnt.
  • Diese seien eine weitere Demontage des Schweizer Mietrechts.

Für die Abstimmungen haben die schamlosen Abzocker den «Bund für mehr Wohnraum» gegründet. Er verkauft die Deregulierung von Miet-, Bau- und Umweltrecht als Antwort auf die Wohnungskrise. Die Immobilienlobby strebt damit die schrittweise Demontage einer der wichtigsten Sozialschutzgesetzgebungen der Schweiz an.

Am 24. November wird nun über die ersten zwei Mietrechts-Vorlagen abgestimmt.

Aushöhlung des Rechts auf Untervermietung

Künftig soll Untermiete nur noch mit schriftlicher Zustimmung der Vermieter und befristet auf zwei Jahre erlaubt sein.

Wohnung
Die beiden Vorlagen zum Mietrecht kommen am 24. November 2024 an die Urne. - keystone

Heute kann eine Untervermietung verweigert werden, wenn dabei ein zu hoher Mietzins verlangt wird. Neu gibt es eine nicht abschliessende Liste von Verweigerungsgründen.

Kommen Untervermietende ihren Pflichten nicht nach, droht ihnen eine ausserordentliche Kündigung (Kündigungsfrist 30 Tage, keine Erstreckung möglich).

Ausweitung der Eigenbedarfskündigung

Heute ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf für Verwandte und Schwäger der Vermieter nur zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Eigenbedarf dringend ist. Neu soll ein «bedeutender» und «aktueller» Eigenbedarf genügen, um die Erstreckung des Mietverhältnisses auszuschliessen oder stark zu verkürzen.

Mietrecht
Die beiden Mietrechts-Vorlagen sind für Walter Angst (AL) ein weiterer Schritt zur Aushöhlung des Schweizer Mietrechts. (Symbolbild) - Keystone

Heute können die Mieter eine Eigenbedarfskündigung bei der Schlichtungsbehörde anfechten, wenn der Verdacht besteht, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wird oder nicht dringlich ist. Künftig wird es der Schlichtungsbehörde kaum noch möglich sein, den angeblich «aktuellen» Eigenbedarf aufgrund von Fakten zu prüfen.

Weitere Mietsrechtsanpassungen bereits lanciert

Die nächsten beiden Vorlagen zur Demontage des Mietrechts hat die Rechtskommission des Nationalrats am 16. August 2024 verabschiedet. Es handelt sich um zwei Vorstösse des ehemaligen Nationalrats und HEV-Präsidenten Hans Egloff. Stramm für die Egloff-Vorstösse gestimmt hat Mitte-Rechts. Noch nicht festgelegt hat sich die glp.

Egloff will zum einen eine Einschränkung der Anfechtung des Anfangsmietzinses, was die ohnehin niedrige Zahl der Anfechtungen weiter reduzieren und den Aufwärtstrend bei den Mietpreisen verstärken würde. Zum anderen fordert er eine Anpassung der Bestandsmieten an Marktmieten auf der Grundlage von Mietpreisstatistiken.

Dies dürfte zu drastischen Mieterhöhungen führen – beispielsweise in der Stadt Zürich sind die Bruttomieten bei Neubezug rund doppelt hoch als bei 20 Jahre alten.

Findest du die Mieten in der Schweiz zu hoch?

Es ist klar, dass am 24. November mehr als nur Detailfragen zur Debatte stehen. Wenn die Kampagne des Mieterinnen- und Mieterverbandes und seiner Verbündeten Früchte trägt und die ersten beiden Vorlagen abgelehnt werden, dürfte die Lust der Immobilienlobby auf weitere Abenteuer nachlassen.

Wenn nicht, werden wir 2025 eine Doppel-Abstimmung gewinnen müssen, um zu verhindern, dass der von der Verfassung garantierte Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen zur Farce verkommt.

Jetzt gilt es, den Angriff auf die Mietrechte zu stoppen.

***

Zum Autor: Walter Angst (*1961) ist Vorstandsmitglied der AL – Alternative Liste Zürich und CO-Geschäftsleiter des Mieterverbands Zürich.

Kommentare

User #4794 (nicht angemeldet)

…die Bank soll seine Hypothek fristlos kündigen, denn auch die gehört mir?!

User #6258 (nicht angemeldet)

Warum sieht aber gerade das Mietrecht in Zürich diese Funktionen vor???

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