Zuger Bevölkerung befindet über neues Waldgesetz
Zuger werden über ein neues Waldgesetz am 24. November abstimmen können, das die Freizeitaktivitäten im Wald einschränkt.
Die Zugerinnen und Zuger stimmen am 24. November über ein neues Waldgesetz ab. Gegen die vom Parlament beschlossene Reform hatten die IG Mountainbike und Mitstreiter das Referendum ergriffen.
Der Klimawandel, der Schutz und Erhalt der Artenvielfalt und die Nutzung des Waldes durch die Bevölkerung stellen den Wald vor Herausforderungen. Mit dem neuen Waldgesetz kann Zug diesen vielseitigen Ansprüchen gerecht werden, befand das Kantonsparlament und hiess das revidierte Waldgesetz im Januar dieses Jahres gut.
Die Reform hat das Ziel, die Tiere und Pflanzen im Wald besser vor den Freizeitaktivitäten der Menschen zu schützen. Deswegen soll im Wald ein Drohnenflugverbot gelten und Hunde sollen während der Schonzeit an die Leine genommen werden müssen.
Vom neuen Gesetz betroffen sind ferner die Zuger Bikerinnen und Biker. Demnach soll das Radfahren im Wald zwar weiterhin möglich sein, aber nur noch auf Waldstrassen und nicht mehr auf Wegen. Ebenfalls erlaubt ist das Biken auf im Richtplan festgelegten Bike-Routen.
Bike-Streckennetz sorgt für Kontroversen
Gegen Letzteres regte sich Widerstand. Die IG Mountainbike reichte mit rund 2800 Unterschriften zusammen mit Mitstreitern das Referendum gegen das revidierte Waldgesetz ein, sodass das Volk am 24. November an der Urne über das Waldgesetz entscheiden muss.
Die Interessensgemeinschaft begründete das Referendum damit, dass das Bike-Streckennetz noch gar nicht im Richtplan festgelegt sei. Zuerst sei ein zufriedenstellendes Streckennetz zu definieren, bevor das Waldgesetz verabschiedet werde. Sonst sei es ein «Kauf der Katze im Sack», so die Zuger Biker.
Weiter argumentiert die IG Mountainbike, die geplanten Bike-Strecken seien unattraktiv und zwingen die Biker, per Auto in Nachbarkantone auszuweichen. Das führe zu einer Mehrbelastung im Verkehr und schade der Umwelt.
Regierung verteidigt neues Gesetz
Überzeugt vom neuen Waldgesetz ist die Zuger Regierung. Die Anliegen der verschiedenen Anspruchsgruppen sowie der Waldeigentümerschaft seien aufgenommen worden, wird der zuständige Regierungsrat Andreas Hostettler (Mitte) in einer Mitteilung zitiert.
Trotz unterschiedlicher Bedürfnissen sei es gelungen, den Wald als naturnahen Lebensraum zu erhalten und gar zu stärken. Ausserdem seien mit dem neuen Waldgesetz die Überwachung, Behandlung oder Vernichtung von Schadorganismen sowie der Umgang mit der Waldbrandgefahr neu geregelt.