Zürcher Kantonsrat will Häftlinge besser psychiatrisch versorgen
Der Zürcher Kantonsrat fordert Verbesserungen in der psychiatrischen Versorgung von Häftlingen.
Der Zürcher Kantonsrat will die stationäre psychiatrische Versorgung von psychisch kranken Menschen im Strafvollzug verbessern. Er hat am Montag die Regierung aufgefordert, ein entsprechendes Pilotprojekt in die Wege zu leiten.
Der Rat überwies mit 98 zu 76 Stimmen das Postulat von Grüne, GLP, SP und AL an die Regierung. Damit wird diese aufgefordert, ein Pilotprojekt an der Schnittstelle Justiz und Psychiatrie durchzuführen – mit dem Ziel, die stationäre psychiatrische Versorgung von psychisch kranken Menschen im Strafvollzug zu verbessern.
Rund 60 Prozent der Menschen, die sich im Strafvollzug befänden, würden an einer psychischen Erkrankung leiden, sagte Motionärin Jeannette Büsser (Grüne, Horgen). Diese Menschen seien oft unterversorgt und würden nicht die notwendige psychiatrische Behandlung erhalten.
Die Notwendigkeit qualitativer Behandlungen
Es sei wichtig, dass die Häftlinge bei Bedarf während des Gefängnisaufenthalts guten Zugang zu qualitativ hochstehenden Behandlungen erhielten. Das betonte Andreas Daurù (SP, Winterthur).
Josef Widler (Mitte, Zürich) erinnerte daran, dass es bei diesem Postulat um jene Menschen gehe, die aufgrund der Haft erkranken. Und: Psychiatrische Kliniken seien nicht in der Lage, die Anforderungen an eine Haft zu gewährleisten.
Neben SP und Mitte sprachen sich auch AL, EVP und GLP für ein solches Pilotprojekt aus. Wenn ein psychisch kranker Häftling nicht so behandelt werde, wie er es nötig hätte, sei er auch ein Sicherheitsrisiko, sagte Andrea Gisler (GLP, Gossau).
Widerstand gegen das Postulat
Klar gegen die Überweisung war die SVP-Fraktion. «Alles zu pathologisieren und der Irrglaube, alles wegtherapieren zu können, sei noch nie hilfreich gewesen», sagte Christoph Marty (SVP, Zürich). Er sprach von «Ressourcenverschwendung». Dieter Kläy (FDP, Winterthur) sagte, dass bereits heute die rechtlichen Grundlagen für ein solches Projekt bestünden.
Die Vorteile eines Postulates sei, dass der Kantonsrat auf diesem Weg dabei sei, es gebe einen Bericht und eine Auswertung, sagte Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) dazu. Das Problem sei sehr gravierend. «Ich schliesse nicht aus, dass nachfolgende Generationen sich dafür entschuldigen müssen, wie wir mit psychisch erkrankten Strafgefangenen umgehen».