Zürich-Altstetten: Durchgangsplatz für Fahrende bis 2038 gesichert
Fahrende Jenische und Sinti können auch in den kommenden 14 Jahren Halt in Zürich-Altstetten machen. Der Gemeinderat hat den Weiterbeitrieb des Durchgangsplatzes am Mittwoch beschlossen. Eine definitive Lösung fehlt nach wie vor.
Mit 102 Ja- zu 13 Nein-Stimmen genehmigte das Stadtparlament einen Betrag von 3,1 Millionen Franken für den Weiterbetrieb des Durchgangsplatzes. Bestandteil dieses Betrags ist ein Einnahmenverzicht, weil die Stadt das Areal in der Nähe des Bahnhofs bis 2038 nicht anders nutzen kann.
Die Nein-Stimmen kamen von der SVP. Sie begründete ihre Ablehnung damit, dass sie mit der provisorischen Lösung nicht zufrieden sei. Der Stadtrat müsse endlich intensiver nach einer definitiven Lösung suchen, sagte Johann Widmer.
Mit einer Ablehnung, so die Vorstellung der SVP, werde rascher ein geeignetes Areal gefunden. «Wir haben deswegen nicht schneller einen definitiven Platz», entgegnete SP-Stadträtin Simone Brander.
Suche nach einem dauerhaften Standort erfolglos
Seit Jahren ist die Stadt auf der Suche nach einem geeigneten Areal, bisher erfolglos. Für den Stadtrat ist die Weiterführung bis 2038 an diesem Standort deshalb «alternativlos». Immerhin stehe die Infrastruktur bereits, also Leitungen für Wasser, Abwasser und Strom sowie sanitäre Anlagen.
Die nahtlose Weiterführung sei zudem auch im Interesse der Jenischen und Sinti, welche diesen Platz schätzen würden.
Das Areal in Altstetten steht den Fahrenden seit 2015 zur Verfügung. Pro Tag zahlen sie dort für ein «Gespann», wie ein Wohnwagen mit Auto auch heute noch heisst, 12 Franken. Dazu kommen drei Franken für den Strom, also insgesamt 15 Franken.
Kostendeckend sind diese Einnahmen für die Stadt nicht. Der Betrieb des Durchgangsplatzes beim Geerenweg bedeutet für Entsorgung & Recycling einiges an Aufwand: Jeden Montag, Mittwoch und Freitag zieht ein Mitarbeiter die Platzgebühren vor Ort ein.
Stadt übernimmt Verantwortung
Dabei werden auch die Formalitäten der An- und Abreisenden erfasst und die sanitären Anlagen gereinigt. Bisher lagerte die Stadt diese Arbeiten an eine externe Firma aus. Neu will sie diese selber erledigen, damit für die Fahrenden immer dieselben Ansprechpartner vor Ort sind.
«Einsparen» darf die Stadt diese Ausgaben nicht. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil haben Jenische und Sinti ein Recht auf angemessene Halteplätze. Ihre Lebensweise ist rechtlich geschützt und der Betrieb der Plätze somit eine öffentliche Aufgabe.
Die Suche nach geeigneten Arealen gestaltet sich jedoch nicht nur in der Stadt Zürich schwierig. In der Schweiz wird zwischen drei verschiedenen Plätzen für Fahrende unterschieden: Es gibt Standplätze für den dauerhaften Aufenthalt für Schweizer Jenische und Sinti.
Diese Einrichtungen werden vor allem in den Wintermonaten genutzt. Die zweite Kategorie sind Durchgangsplätze für Schweizer Jenische und Sinti, wie jener in Altstetten. Ein «Gespann» darf dort maximal 30 Tage am Stück stehen.
Die dritte Kategorie sind Transitplätze für ausländische Fahrende. Dabei handelt es sich meist um Roma.