Kanton Graubünden: Regierung ordnet Untersuchung im Baukartell-Skandal an

Die Bündner Regierung hat beschlossen, eine externe Untersuchung zu den Vorwürfen im Baukartell-Skandal in Graubünden einzuleiten. Dabei sollen die Vergabeabläufe im Tiefbauamt des Kantons von einer externen Persönlichkeit untersucht werden.

Die Bündner Regierung hat beschlossen, eine externe Untersuchung zu den Vorwürfen im Baukartell-Skandal in Graubünden einzuleiten.
Die Bündner Regierung hat beschlossen, eine externe Untersuchung zu den Vorwürfen im Baukartell-Skandal in Graubünden einzuleiten. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bündner Regierung hat eine externe Untersuchung zum Baukartell-Skandal angeordnet.
  • Dabei soll eine unabhängige ausserkantonale Persönlichkeit beigezogen werden.
  • Unabhängig davon soll auch der Polizeieinsatz rund um den Skandal untersucht werden.

Die Bündner Regierung hat in der heutigen Sitzung eine externe Untersuchung zum Baukartell-Skandal angeordnet. Dies sei eine Folge der Untersuchungsergebnisse der Wettbewerbskommission (WEKO), schreibt die Bündner Regierung in einem Kommunique.

Untersucht werden sollen die Vergabeabläufe im Tiefbauamt, insbesondere auch im von der WEKO untersuchten Ermittlungszeitraum von 2004–2012. Dabei soll eine geeignete unabhängige ausserkantonale Persönlichkeit beigezogen werden.

Unabhängig davon, heisst es weiter, werden zudem die Sachverhalte rund um den Polizeieinsatz gegen einen Whistleblower, respektive den Zuständigkeitsbereich des Departments für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, von Dr. Andreas Brunner, ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, untersucht.

00:00 / 00:00

«Ungefähr 85 Prozent aller Bündner Bauunternehmen sind beteiligt.» - Nau

Mehrere Millionen Seiten Akten

Die illegalen Absprachen im Unterengadin sind schweizweit der bisher grösste aufgeflogene Fall von Manipulationen auf dem Bau. Die Weko hatte die Bussen von total 7,5 Millionen Franken gegen sieben Baufirmen letzte Woche bekannt gegeben. Die Bussen sind noch nicht rechtskräftig und können vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Ihr Entscheid basiert laut Weko auf mehreren Millionen Seite Akten und über 120 Ermittlungsmassnahmen. Dazu zählen Razzien, etwa 40 Einvernahmen, drei Selbstanzeigen und 17 schriftlichen Ergänzungen zu Selbstanzeigen. Hinzu kommen rund 40 Auskunftsbegehren und 25 Amtshilfeersuchen.

Kommentare

Weiterlesen

beat flach
114 Interaktionen