Gemäss der WTO verstösst die EU bei der Einfuhr von russischem Gas gegen die Regeln der Nicht-Diskriminierung.
Ein Teil einer russischen Pipeline in der Ostsee.
Ein Teil einer russischen Pipeline in der Ostsee. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die WTO sieht Russland bei den Gaslieferungen in die EU benachteiligt.
  • Russland begrüsst die Entscheidung der Welthandelsorganisation.
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Die Welthandelsorganisation (WTO) sieht Russland bei der Lieferung von Gas auf den europäischen Markt in bestimmten Fällen benachteiligt. Konkret verstiessen EU-Kriterien zur geringeren Abhängigkeit von russischem Gas sowie eine Obergrenze gegenüber ausländischen Anbietern bei einem Pipeline-Projekt gegen die Regeln der Nicht-Diskriminierung, teilte die WTO am Freitag mit. In allen anderen Fällen wurden die Beschwerden Russlands gegen das sogenannte Dritte Energie-Paket der EU von 2009 zurückgewiesen. So seien die Entflechtungsmassnahmen, die es Produzenten wie dem russischen Konzern Gazprom verbieten, gleichzeitig Gaslieferant sowie Eigentümer von Transportleitungen zu sein, nicht zu beanstanden.

Russland begrüsste die Entscheidung. Sie mache es leichter, russisches Erdgas auf den EU-Markt zu liefern, teilte das Wirtschaftsministerium in Moskau mit. Sie schaffe eine bessere Wettbewerbssituation für russische Lieferanten auf dem europäischen Markt. «Das ist ein positiver Präzedenzfall. Er ermöglicht es, sowohl die Gesetzgebung der EU als auch Normen einzelner EU-Länder zu ändern», hiess es der Agentur Interfax zufolge.

Die EU-Kommission wertete das Urteil als grundsätzliche Bestätigung ihres Kurses. Die meisten Beschwerdepunkte Russlands seien zurückgewiesen worden, hiess es in einer Stellungnahme. Die begrenzte Zahl von Aspekten, bei denen die Vereinbarkeit der EU-Energiepolitik mit WTO-Regeln nicht anerkannt worden sei, werde nun gründlich analysiert. Besonders erleichtert zeigte sich die Kommission, dass die sogenannten Entflechtungsregeln von der WTO nicht infrage gestellt wurden. Beide Seiten können gegen die WTO-Entscheidung vom Freitag noch in den nächsten 20 bis 60 Tagen Berufung einlegen.

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