Swisscom: Sanktion von rund 72 Millionen Franken bestätigt
Die Wettbewerbskommission kommt zum Schluss: Zwischen 2006 und 2013 hat die Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung bei Sportübertragungen ausgenützt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Swisscom muss eine Busse von knapp 72 Millionen Franken bezahlen.
- Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Weko-Entscheid im Mai 2022.
- Jetzt ist klar: Das Bundesgericht folgt den Argumenten.
Das Bundesgericht hat die Sanktion der Wettbewerbskommission gegen die Swisscom im Streit um Sportübertragungen bestätigt. Das Telekommunikationsunternehmen muss eine Busse von 71,8 Millionen Franken zahlen.
Die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) kam 2016 zum Schluss: Die Swisscom habe im Zeitraum von 2006 bis 2013 ihre marktbeherrschende Stellung bei der Bereitstellung von Sportübertragungen ausgenützt.
Sie habe Geschäftsbeziehungen mit Konkurrenten verweigert und Handelspartner diskriminiert. Dies, indem sie Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen und ausländische Fussballübertragungen nicht oder eingeschränkt bereitgestellt habe.
Bereits das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die entsprechende Verfügung im Mai 2022. Das Bundesgericht folgt den Argumenten der Vorinstanz in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid.
Die Swisscom und die Gesellschaften Cinetrade und Teleclub (heute Blue-Entertainment) hätten die Konkurrenz auf dem TV-Markt über Jahre hinweg behindert.