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Gericht: Kein Verfahren gegen HSV-Profi Jatta

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Deutschland,

Das Gericht sieht in der Identitätsfrage Bakery Jatta «keinen hinreichenden Tatverdacht». Der Fall könnte zu den Akten gelegt werden, doch die Staatsanwaltschaft ist unzufrieden.

Muss sich nicht vor Gericht verantworten: HSV-Profi Bakery Jatta. Foto: Christian Charisius/dpa
Muss sich nicht vor Gericht verantworten: HSV-Profi Bakery Jatta. Foto: Christian Charisius/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Zweieinhalb Jahre nach den ersten Vorwürfen zur Identität des HSV-Profis Bakery Jatta ist der Fall vorerst abgeschlossen.

Das Amtsgericht Hamburg-Altona lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Fussballer ab.

Es sehe «nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten», teilte das Hanseatische Oberlandesgericht mit. Zuvor hatte Jattas Anwalt Thomas Bliwier der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht des «Hamburger Abendblatts» bestätigt.

Die HSV-Verantwortlichen reagierten erleichtert: «Wir haben die Entscheidung des Gerichts natürlich positiv aufgenommen. Wir hoffen, dass diese Akte nun endgültig geschlossen ist», sagte Sportvorstand Jonas Boldt: «Baka war, ist und bleibt für uns ein voll integrierter Mitmensch und kann seine gute Gesamtentwicklung als unser Spieler hoffentlich fortsetzen.»

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte im Dezember vergangenen Jahres Anklage gegen den heute 23 Jahre alten Jatta erhoben. Nach Auffassung der Behörde soll es sich bei ihm tatsächlich um den zweieinhalb Jahre älteren Bakary Daffeh handeln. Dem Gambier waren Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen worden.

Gegen die Anklage hatte Bliwier eine Einwendung erhoben. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich nun irritiert, dass ihr die Anklageerwiderung des Jatta-Anwalts bislang nicht zugestellt wurde: «Ohne dieses zwingende rechtsstaatliche Erfordernis hätte eine Entscheidung in der Sache eigentlich nicht ergehen dürfen», sagte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens: «Die Staatsanwaltschaft wird daher umgehend entsprechende Rechtsmittel prüfen.»

«Das ist ausermittelt»

«Die Ablehnung erfolgte aus tatsächlichen Gründen. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht darlegen, dass Herr Jatta getäuscht hat», sagte Jattas Anwalt Thomas Bliwier der dpa: «Es gibt keinerlei Tatverdacht und keinen Anlass für weitere Ermittlungen. Das ist ausermittelt.»

Die ersten Vorwürfe zu einer angeblich falschen Identität des HSV-Stürmers hatte es im August 2019 gegeben. Damals berichtete die «Sport Bild» über Hinweise, dass es sich um den älteren Bakary Daffeh handeln könnte, der die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland auf Grundlage falscher Angaben erhalten habe. Denn als damals 17-Jähriger und damit Minderjähriger unterlag Jatta anderen Kriterien für eine Bleibeberechtigung.

Kein Beweis für gefälschte Identität

Die eingeleiteten Ermittlungen erbrachten jedoch keinen Beweis für eine gefälschte Identität. Die Staatsanwaltschaft Bremen und das Hamburger Bezirksamt Mitte stellten im Spätherbst 2019 nach monatelanger intensiver Prüfung ihre Ermittlungen zunächst ein. Zudem bestätigten gambische Behörden die Echtheit der Jatta-Papiere. Der 1. FC Nürnberg, der VfL Bochum und der Karlsruher SC, die Einspruch gegen die Niederlagen in den Zweitliga-Spielen gegen den HSV eingelegt hatten, zogen diesen zurück.

Bei einer Durchsuchung von Jattas Wohnung nach weiteren Zweifeln im Sommer 2020 waren dann elektronische Datenträger wie Handy und Laptop beschlagnahmt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem ein anthropologisch-morphologisches Gutachten an einem Institut in Freiburg in Auftrag gegeben. Ergebnis: Jatta und Daffeh seien mit hoher Wahrscheinlichkeit ein und dieselbe Person.

Für das Amtsgericht bestehe nun aber «keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Angeschuldigte über seine Identität getäuscht hat», hiess es in der Stellungnahme des Oberlandesgerichts. Ein Nachweis der Benutzung eines falschen Geburtsdatums sei «hochwahrscheinlich nicht zu führen» und Jatta wäre demzufolge «im Ergebnis mangels Beweises von den Tatvorwürfen freizusprechen».

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