Jens Lehmann nach Wiesn betrunken am Steuer erwischt
Nach einem Besuch am Oktoberfest soll sich Jens Lehmann betrunken ans Steuer gesetzt haben. Der frühere Weltklasse-Keeper geriet in eine Polizeikontrolle.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Nacht auf Montag geriet Jens Lehmann nach der Wiesn in eine Polizeikontrolle.
- Der Ex-Keeper war dabei betrunken und muss seinen Ausweis abgeben.
Der deutsche Ex-Nationalkeeper Jens Lehmann sorgt – nicht zum ersten Mal – für Negativschlagzeilen. Nach Informationen der «Bild» wurde Lehmann nach einem Besuch Oktoberfestes von einer Polizeistreife angehalten.
Der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden des Montags im Stadtteil Sendling. Der 54-jährige Ex-Profi (unter anderem BVB und Arsenal) soll laut Berichten geschwankt haben und einen Alkoholgeruch ausgeströmt haben.
Dies veranlasste die Beamten dazu, einen Alkoholtest durchzuführen. Allerdings musste dieser mehrmals abgebrochen werden – Lehmann schien nicht mehr fähig zu sein, korrekt ins Röhrchen zu pusten. Daraufhin wurde eine Blutprobe entnommen. Das genaue Ergebnis steht jedoch noch aus.
Die Folgen für den ehemaligen Fussballer sind ernst: Sein Führerschein wurde von den Beamten beschlagnahmt. Laut Insiderinformationen der «Bild» soll Lehmann «deutlich alkoholisiert» gewesen sein.
Vor dem Vorfall hatte Lehmann auf dem Oktoberfest gefeiert. Er wurde dabei gesehen, wie er im Schützenfestzelt auf den Bänken tanzte und mehrere Biere konsumierte. Ein Polizist äusserte gegenüber dem Blatt seine Verwunderung darüber, dass Lehmann sich nach dem Fest ans Steuer gesetzt hatte.
Jens Lehmann: «Kann im Moment nichts dazu sagen»
Die Münchner Polizei hat sich offiziell nicht zu dem Vorfall geäussert. Oberstaatsanwältin Anne Leiding bestätigte jedoch, dass Lehmann aufgrund auffälligen Fahrverhaltens einer Kontrolle unterzogen wurde. Auf «Bild»-Nachfrage gab Jens Lehmann lediglich an: «Ich kann dazu im Moment nichts sagen.»
Es ist nicht das erste Mal, dass der Ex-Keeper mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Im Dezember 2023 wurde er vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe von 420'000 Euro verurteilt.
Er soll mit einer Kettensäge einen Dachbalken seines Nachbarn angesägt haben. Um einen besseren Blick auf den Starnberger See zu haben.