Manchester City legt Berufung gegen Europapokal-Bann ein

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Belmont-sur-Lausanne,

Manchester City will sich mit dem von der Uefa verhängten CL-Bann nicht abfinden. Der Verein zieht den Fall vor den Internationalen Sportgerichtshof Cas.

Manchester City
Die Fussball-Königsklasse findet zwei Spielzeiten ohne Manchester City statt. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Manchester City wird für zwei Jahre aus der Champions League ausgeschlossen.
  • Grund dafür sind Verstösse gegen das Financial Fair Play.
  • Der Verein legt gegen die Strafe der Uefa Berufung ein.

Manchester City hat beim Internationalen Sportgerichtshof Cas Berufung gegen den von der Uefa verhängten Europapokal-Bann eingelegt. Ein entsprechendes Schreiben sei nun eingegangen, teilte der Gerichtshof in Lausanne mit. Es sei noch nicht möglich anzugeben, wann eine Entscheidung in dem Verfahren getroffen werde, hiess es in der Mitteilung.

Ist die Strafe gegen Manchester City gerechtfertigt?

City war Mitte Februar wegen Verstössen gegen das Financial Fairplay für die kommenden beiden Spielzeiten aus dem Europapokal ausgeschlossen worden. Zusätzlich muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 30 Millionen Euro zahlen. Der Club von Star-Trainer Pep Guardiola soll Sponsoreneinkünfte weit über Gebühr bewertet und damit bewusst getäuscht haben.

Das Financial Fairplay der Uefa soll im Grundsatz dafür sorgen, dass die Europapokal-Teilnehmer nicht mehr ausgeben, als sie einnehmen. Lebt ein Club deutlich und lange über seine Verhältnisse, kann die UEFA teils harte Sanktionen verhängen.

In der laufenden Saison ist Manchester City noch in der Champions League vertreten. Der Club tritt an diesem Mittwoch (21 Uhr) im Achtelfinal-Hinspiel bei Real Madrid an.

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