Darf der GC Neonazi am Donnerstag ins YB-Stadion?
GC-Fans provozierten gegen Luzern einen Spielabbruch. Unter den Chaoten auch ein bekannter GC Neonazi. Doch: Auch gegen YB dürfte er im Stadion sein.
Das Wichtigste in Kürze
- GC-Fans verursachten einen in Luzern einen Spielabbruch.
- Im nächsten Spiel gegen YB werden die Hooligans wieder im Stadion sein.
- Behörden und Stadionbesitzer werden die Chaoten wohl nicht daran hindern können.
GC-Fans provozierten am Sonntag beim Auswärtsspiel in Luzern einen Spielabbruch. Am Donnerstag reist die GC-Equipe nach Bern. Dort spielen sie gegen den Meister YB. Und mit ihnen wohl auch die Chaoten um den bekannten Anführer mit Nazi-Tattoos.
Denn: Weder Polizei noch Stadionbesitzer werden die Spielverderber aufhalten. Ramona Mock, Mediensprecherin der Kantonspolizei Bern, will aus taktischen Gründen keine Auskünfte über die Planung für Donnerstag geben. Vorfälle bei anderen Spielen fliessen aber in die Planung ein.
«Stellen wir Personen fest, gegen welche strafrechtliche Massnahmen oder solche bezüglich des Hooligankonkordats verfügt wurden, greifen wir ein», erklärt Mock. Doch: «Die Eintrittskontrolle zum Stadion obliegt dem Veranstalter. Der Stadionbesitzer kann entscheiden, wen er in sein Stadion lässt und wen nicht.»
Solange kein Stadionverbot verhängt ist, darf man ins Stadion
YB-Medienchef Albi Staudenmann sagt zu Nau: «Wer kein Stadionverbot hat und sich an die Stadionordnung hält, kann bei uns ins Stadion. Selbstverständlich verfolgen wir genau, was passiert, und ob eine Instanz Strafen verfügt.»
Ein Stadionverbot wurde bisher nicht ausgesprochen. Roger Schneeberger, Generalsekretär von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), bezweifelt, dass dies bis Donnerstag geschehen wird.
GC Fans dürften auch im Stade de Suisse aufmarschieren
«Für ein Stadionverbot muss der Club die Personen erst identifizieren, die Videos auswerten und schauen, wer was gemacht hat.» Die Stadien sind Privatgrund und es gilt die Stadionordnung.
«Verletzt jemand diese Regeln – etwa, weil er das Spielfeld betritt –, dann kann der Stadionbesitzer ein Stadionverbot aussprechen.» Würde der FC Luzern ein solches Verbot verhängen, kann die SFL dieses auf die ganze Schweiz ausdehnen.
Für behördliche Massnahmen brauche es hingegen einiges mehr, so Schneeberger weiter. «Es braucht den Nachweis eines gewalttätigen Verhaltens gemäss Hooligan-Konkordat, etwa Tätlichkeiten oder Gewalt und Drohungen gegen Beamte. Die Behörden können dann eine Meldeauflage oder ein Rayonverbot aussprechen, was ein Stadionverbot natürlich von der Wirkung her beinhaltet.»
Behördliche Massnahmen dauern jedoch nochmals deutlich länger. Dass der Chaoten-Anführer über die Videobilder eindeutig an seinen Tattoos zu erkennen sei, ändere nichts daran, ärgert sich Schneeberger. «Ich finde: Je schneller desto besser. Diese Prozesse sollten möglichst zügig abgewickelt werden können.»
Für Fanarbeit Schweiz handelt es sich um einen Einzelfall
Bei der Fanarbeit Schweiz wird der Spielabbruch in Luzern aus einem anderen Grund bedauert. «Solche Vorfälle schaden der Fankultur und unserer Arbeit zum Erhalt der Fankultur», sagt Geschäftsführer Christian Wandeler auf Anfrage.
«Solche Einzelfälle lösen den Wunsch nach härteren Massnahmen aus. Sie verzerren ein objektives Bild über die Gesamtsituation im Schweizer Fussball.» Es bestehe die Gefahr, dass ein Einzelfall als Tendenz interpretiert werde und darum der Wunsch nach härteren Massnahmen aufkomme.
Von der Forderung von GC-Präsident Rietiker nach konkreten Massnahmen hält Wandeler nicht viel. «Das gegenseitige Zuschieben von Verantwortung hat uns in dieser Thematik noch nie weitergeholfen.»
Wandeler wiegelt ab: «Festzuhalten ist, dass dieser Vorfall mit der Betretung des Spielfeldrandes und dem Provozieren des Spielabbruches als Einzelfall einzustufen ist. Aus diesem Vorfall kann aus Sicht der Fanarbeit Schweiz keine Radikalisierung abgeleitet werden.»
Alle Involvierten seien nun aber gefragt, den Vorfall aufzuarbeiten. Und die richtigen Schritte für die Zukunft zu definieren.