Fall Tönnies: DFB-Ethikkommission verzichtet auf Verfahren

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Deutschland,

Die umstrittenen Äusserungen von Schalkes Aufsichtsratschef Tönnies seien «rassistisch» gewesen, urteilt die DFB-Ethikkommission. Eine Anklage und damit mögliche Bestrafung vom Verband gibt es aber nicht.

Clemens Tönnies ist der Aufsichtsratsvorsitzende des FC Schalke 04. Foto: Bernd Thissen
Clemens Tönnies ist der Aufsichtsratsvorsitzende des FC Schalke 04. Foto: Bernd Thissen - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die nun auch von der DFB-Ethikkommission als «rassistisch» gewerteten umstrittenen Afrika-Äusserungen bleiben für den Schalker Aufsichtsratschef Clemens Tönnies zumindest von Seiten des Deutschen Fussball-Bundes folgenlos.

Das Gremium verzichtet auf ein Verfahren gegen den 63 Jahre alten Fleischfabrikanten. «Der Verzicht auf eine Anklageerhebung ist zunächst darin begründet, dass Herr Tönnies bei der eingehenden Anhörung und Befragung überzeugend vermitteln konnte, dass er kein Rassist ist», teilte die Ethikkommission mit.

«Wir sind auch fest davon überzeugt, dass er eine solche Äusserung auch in Zukunft nie mehr tun wird. Er war selbst entsetzt über diese Aussage», sagte der Kommissions-Vorsitzende Nikolaus Schneider der Deutschen Presse-Agentur. Tönnies bedankte sich in einem Statement für «das faire Verfahren und ein sehr wertvolles Gespräch».

Der Schalker Aufsichtsratschef hatte vor gut einem Monat als Festredner beim «Tag des Handwerks» in Paderborn Steuererhöhungen im Kampf gegen den Klimawandel kritisiert. Stattdessen solle man lieber jährlich 20 Kraftwerke in Afrika finanzieren, so Tönnies. «Dann würden die Afrikaner aufhören, Bäume zu fällen, und sie hören auf, wenn's dunkel ist, Kinder zu produzieren.»

Öffentlich wurde dies teilweise als rassistisch bezeichnet. «Diese Qualifizierung erfolgte nach allgemeinen Sprachverständnis zurecht», befand die Ethikkommission unter dem Vorsitz von Nikolaus Schneider und widersprach damit der Einschätzung des Schalker Ehrenrats, dass den Rassismus-Vorwurf als «unbegründet» eingestuft hatte. «Sein Satz wäre zumindest geeignet, rassistisches Gedankengut an anderer Stelle zu unterstützen», befand die DFB-Kommission aber. Allerdings sieht die Kommission einen Unterschied zwischen dem, was Tönnies sagte und dem, was er darstellt. «Es ist ein Grundsatz der Ethik, dass wir zwischen Person und Sache unterscheiden», erklärte Schneider.

Tönnies kündigte an, sich in Zukunft stärker gegen Rassismus und Diskriminierung engagieren zu wollen. «Die Entscheidung und die Wertungen der Ethik-Kommission akzeptiere ich in jeder Weise und aus vollem Herzen», heisst es in seiner Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch seinen «Einsatz für den afrikanischen Kontinent» werde er verstärken, versprach Tönnies.

Im Falle einer Anklage hätte sich Tönnies der DFB-Gerichtsbarkeit stellen müssen. Dabei hätte eine Rüge, Ermahnung, Geldstrafe oder im schlimmsten Fall auch eine Sperre gedroht. Zuvor war er bereits beim FC Schalke 04 einer möglichen Amtsenthebung entgangen. Nach Beschluss des Schalker Ehrenrates lässt Tönnies derzeit stattdessen sein Amt für drei Monate ruhen. Die Fans der Königsblauen hatten zeitweise gar das komplette Aus für Tönnies auf Schalke gefordert. Nachdem zuletzt Ruhe in der Affäre eingekehrt war, ist nun unklar, wie die Fans beim Heimspiel am Samstag gegen Hertha BSC (15.30 Uhr) reagieren.

Für seine Aussagen hatte sich Tönnies bereits entschuldigt und sie selbst als «töricht» bezeichnet. Vor der Kommission habe Tönnies nun auch ausreichend Reue gezeigt, meinte das Gremium des DFB. «Das von ihm nun in Aussicht genommene Eintreten gegen Rassismus innerhalb der Arbeit des DFB und ein weitergehendes Engagement in und für Afrika ist für die Kommission glaubhaft», hiess es weiter.

Die Ethikkommission setzte darauf, dass die entstandene «öffentliche Debatte» über Tönnies «zu einem verstärkten Einsatz gegen Rassismus im Fussball führen wird». Der FC Schalke hatte im Nachgang der Äusserungen eine Anlaufstelle ins Leben gerufen, bei der diskriminierende Vorfälle, rassistisches, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten gemeldet werden kann.

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