Fan-Anwältin: «Kollektivstrafen weder zielführend noch geeignet»
Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Spiel gegen den FC Basel geraten FCZ-Fans am Sonntag mit der Polizei aneinander.
- Die Ausschreitungen haben die Schliessung der Fansektoren im nächsten Heimspiel zur Folge.
- Fan-Anwältin Manuela Schiller hält diese Massnahme für «weder zielführend noch geeignet».
Trotz torlosem Spiel bringt der Klassiker zwischen dem FC Zürich und dem FC Basel am Sonntag viele Emotionen mit. Einige FCZ-Anhänger geraten nach dem Spiel am Bahnhof Altstetten mit der Polizei aneinander. Zeugen zufolge kommen Wasserwerfer und Gummischrot zum Einsatz.
Die Konsequenzen teilt die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) am Dienstag mit: Im nächsten Heimspiel des FC Zürich werden die Stehplatzsektoren D24 bis D27 geschlossen.
Fan-Anwältin: «Finde Kollektivstrafen sehr unfair»
Es ist die zweite Kollektivstrafe innert kürzester Zeit – am letzten Samstag war bereits bei YB die Fankurve geschlossen. Anwältin Manuela Schiller sagt auf Anfrage von Nau.ch: «Ich finde Kollektivstrafen sehr unfair.» Denn davon seien nicht nur die «scheinbar Schuldigen» betroffen.
Deshalb findet die als Fan-Anwältin bekannte Schiller: «Kollektivstrafen sind weder zielführend noch geeignet.» Im neuen Hooligan-Konkordat wurde eingeführt, dass Fussballspiele bewilligt werden müssen. Bei diesen Bewilligungen können Auflagen, wie nun bei Zürich – Lausanne, gemacht werden.
Fan-Vorfälle sind seltener geworden
«Es geht aber darum, künftige Ausschreitungen auszuschliessen», stellt Schiller klar. Diese Massnahmen seien stattdessen eine Reaktion auf bereits erfolgte Vergehen. Dabei habe sich die Situation insgesamt eigentlich verbessert.
Erachten Sie Kollektivstrafen im Fussball für sinnvoll?
Die Zürcher Anwältin weiter: «Es gibt sicherlich Vorfälle, auch gravierende. In den letzten Jahren wurde die Situation aber ruhiger.» Die Spiele würden von der Polizei und KKJPD jeweils im Nachhinein ausgewertet. Im letzten Jahr seien dabei elf Spiele weniger unter die Gefahrenstufe «Rot» gefallen als im Jahr davor.
Medial und in der Politik gebe es mittlerweile einfach jeweils einen grossen Aufschrei – «auch bei lächerlichen Vorfällen». Man müsse sich fragen: «Reichen Repression, Überwachung und Bestrafung nicht aus? Können solche Vorfälle überhaupt je ganz ausgeschlossen werden?»
Schiller: «Verstehe nicht, warum sich Clubs nicht gewehrt haben»
Der FC Zürich hat gegen die Auflagen mittlerweile eine rekursfähige Verfügung verlangt. Zur Freude von Manuela Schiller. Sie sagt: «Der FCZ prüft wenigstens mögliche Schritte. Ich habe nicht verstanden, warum sich die Clubs nicht früher gewehrt haben.» Wobei die Vereine sicher auch überrascht davon seien, wie schnell die Politik mittlerweile vorgeht.
In Bern haben in der letzten Woche einige Saisonkartenbesitzer eine Beschwerde gegen die Verfügung der Stadt Bern eingereicht. Ihr Vorwurf: Als langjährige Saisonkartenbesitzer seien sie direkt betroffen. Das rechtliche Gehör sei aber allein dem BSC YB gewährt worden.
Rechtliche Schritte wären gemäss Anwältin Schiller auch im Falle des FC Zürich eine Option. Zumindest, wenn die Dauerkarteninhaber der betroffenen Sektoren vom Spiel ausgeschlossen werden.
Klar ist für sie aber: «Erst würde man an den Stadtrat gelangen, dort sind Erfolgsaussichten gering.» Wenn der Fall aber bis zum Verwaltungsgericht weitergezogen werden würde, sähe die Fan-Anwältin bessere Erfolgschancen. Sie erklärt: «Beim Verwaltungsgericht wird die Situation ernsthaft geprüft. Dort stünden die Chancen besser.»