Fifa Verfahren: Bundesanwalt Michael Lauber wird ausgeschlossen
Bundesanwalt Michael Lauber wird vom Bundesstrafgericht im Fifa Verfahren als befangen eingeschätzt. Er muss deshalb in den Ausstand treten.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesanwalt Michael Lauber muss im Verfahren gegen die Fifa in Ausstand treten.
- Das Bundesstrafgericht entschied, dass der Bundesanwalt befangen sei.
- Hintergrund sind geheime Laubers Treffen mit dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino.
Bundesanwalt Michael Lauber muss im Verfahren gegen die Fifa mit sofortiger Wirkung in den Ausstand treten. Das Bundesstrafgericht hat ein entsprechendes Begehren gutgeheissen. Grund dafür sind nicht protokollierte Treffen des Bundesanwaltes mit Fifa-Präsident Gianni Infantino.
Die Bundesanwaltschaft betreibt Ermittlungen gegen mehrere Funktionäre des Fussball-Weltverbandes. Konkret geht es dabei um die Organisation der Fussball-Weltmeisterschaft in Deutschland im Jahr 2006.
Lauber hatte sich nach Beginn der Ermittlungen mit dem Präsidenten der Fifa getroffen. Insgesamt wird von drei Treffen berichtet. Protokolle, die diese Treffen dokumentieren, gibt es nicht. Das habe den «Anschein der Befangenheit» erweckt, wie das Bundesstrafgericht in einer Medienmitteilung erläuterte.
Zu seiner Verteidigung brachte Lauber vor, er habe an den Treffen in seiner Funktion als Leiter der Bundesanwaltschaft teilgenommen. Demnach sei die Unabhängigkeit des Verfahrens auch nicht beeinträchtigt worden. Das Bundesstrafgericht stimmte dieser Ausführung nicht zu.