Luzerner Regierung will mit DNA-Spuren nach Hooligans fahnden
Der Bundesrat will mit DNA-Spuren Verbrecher zukünftig besser aufspüren können. Die Luzerner Regierung möchte die Methode auch im Rahmen der Fangewalt nutzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Polizei soll künftig aus DNA-Spuren besser herauslesen können, wie ein Täter aussieht.
- Die Luzerner Regierung möchte die Methode auch zum Aufspüren von Hooligans einsetzen.
- Die Datenschützer sprechen aber von einem zu klaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Der Bundesrat plant die Einführung einer umstrittenen Methode, um Mörder und Vergewaltiger besser aufspüren zu können. So sollen am Tatort gefundene Spuren in Zukunft eingehender analysiert werden können.
Aus Haar-, Haut- und Augenfarbe soll die Herkunft oder das Alter der Verdächtigen herausgelesen werden dürfen. Bisher war es lediglich erlaubt, das Geschlecht zu bestimmen.
Dank der sogenannten Phänotypisierung würde die Polizei künftig eine annähernde Vorstellung erhalten, wie ein Täter aussehen könnte.
Allerdings will der Bundesrat solche Auswertungen nur bei der Aufklärung von schwerwiegenden Verbrechen, wie Diebstahl, Vergewaltigung oder Tötungsdelikten zulassen.
Luzern will Hooligans mit DNA-Spuren jagen
Die Luzerner Regierung wittert jedoch die Chance, die Methode auch zur Bekämpfung von Chaoten im Sport einzusetzen. Und möchte noch einen Schritt weitergehen, als der Vorschlag des Bundesrats.
Die Regierung schreibt in ihrer Stellungnahme gegenüber «Zentralplus»: «Mit der Einschränkung auf Verbrechen wird beispielsweise verunmöglicht, dass man nach Sachbeschädigungen im Rahmen von Fangewalt die Tatortspuren über die Phänotypisierung danach prüfen kann, ob in der Hooligandatenbank aufgeführte Personen an diesen Sachbeschädigungen mitgewirkt haben.» Dies sei «nicht nachvollziehbar».
Datenschützer erbost
Eine solch detaillierte Auswertung von DNA-Spuren stellt allerdings einen schweren Eingriff in die Persönlichkeit von möglicherweise unschuldigen Menschen dar. Viele Spuren können vollkommen zufällig an einem Tatort sein.
Deshalb schreibt die Privatim, Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, gegenüber dem Zentralschweizer Medienportal: «Die Phänotypisierung stellt einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar.»
Die heiklen Personendaten dürften aus ihrer Sicht nur ausgewertet werden, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft seien. Und es sich um ein schweres Verbrechen handle. Und sicherlich nicht bei Sachbeschädigungen, wie sie in Zusammenhang mit Ausschreitungen bei Sportanlässen leider immer wieder vorkommen.
Wie das Gesetz schlussendlich aussehen wird, ist derzeit noch völlig offen. Der Bundesrat erarbeitet aktuell eine Botschaft. Das Parlament wird sich dann gegen Ende Jahr damit auseinandersetzen.