Caster Semenya: CAS Lausanne gibt am Mittwoch Urteil bekannt
Die Richter haben sich Zeit gelassen, nun steht der Urteilstermin fest. Der Sportgerichtshof CAS entscheidet am Mittwoch im Fall Caster Semenya.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Mittwoch wird das Urteil zum Fall Caster Semenya am CAS Lausanne eröffnet.
- Die Leichtathletin steht seit Jahren im Mittelpunkt einer Debatte um Intersexualität.
- Sie wehrt sich am Sportgerichtshof gegen eine geplante Regelung des Weltverbands.
Am Mittwoch um 12 Uhr gibt der Internationale Sportgerichtshof CAS sein Urteil im Fall der zweimaligen 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya bekannt. Dies teilte die im schweizerischen Lausanne ansässige höchste Sportrechtsinstanz am Montag mit. Das Urteil könnte für den Umgang mit der Intersexualität im professionellen Sport wegweisend sein.
Die südafrikanische Mittelstreckenläuferin klagt gegen eine geplante Regel des Leichtathletikweltverbandes IAAF. Demnach soll das Startrecht von Frauen an einen bestimmten Testosterongehalt im Blut (5 Nanomol pro Liter) geknüpft werden.
Betroffene Läuferinnen müssten künftig «innerhalb einer durchgehenden Periode von mindestens sechs Monaten ihren erhöhten Wert dauerhaft reduzieren. Das könnte zum Beispiel mit der Einnahme hormoneller Verhütungsmittel geschehen. Semenya wäreeine der Betroffenen. Sie gilt als intersexuell veranlagt, sagt aber von sich, sie sei eine Frau.
Intersexualität überfordert den professionellen Sport
Seit Jahren beschäftigt der Fall der überragenden Läuferin auf der Mittelstrecke die Leichtathletik. Semenya musste auch schon mit künstlich gesenktem Testosteronwert starten. Ehe der Verband sie ab 2015 wieder mit naturgegebenem Hormonhaushalt für Wettkämpfe zuliess.
Die geplante Regelung des Weltverbands zeigt dabei einmal mehr, dass der professionelle Sport mit Intersexualität immer noch völlig überfordert ist. Dabei ist das Ganze keineswegs neu, gerade in der Leichtathletik.
Jahrelang wurde das Thema jedoch totgeschwiegen, bis dann ab den 60er Jahren eine Art Hetzjagd begann. Diese gipfelte 1966 mit den eingeführten Geschlechtstests. Frauen mussten sich ausziehen und wurden abgetastet. Später wurden weniger aufdringliche Methoden angewandt.
Vereinten Nationen stehen hinter Caster Semenya
Wie der «Tagesspiegel» in einem Bericht zum Fall Semenya ausführt, sind die Meinungen in der heutigen Zeit verschieden. Auf der einen Seite sprechen Mediziner davon, dass mit einem deutlich erhöhten Testosteronspiegel ein «erheblicher Wettbewerbsvorteil» einhergehe. Auf der anderen Seite gibt es Stimmen, die daran erinnern, dass körperlich unterschiedliche Voraussetzungen im Sport gang und gäbe sind.
Das wohl grösste Argument, Sportlerinnen ohne künstlich gesenkten Testosteronwert starten zu lassen, ist moralischer Natur. Auch die Vereinten Nationen haben dazu vor wenigen Wochen eine einstimmige Resolution beschlossen. Demnach verstösst der Leichtathletikweltverband mit seinen Plänen möglicherweise gegen internationale Menschenrechtsnormen und -standards.