Caster Semenya – IAAF argumentiert: «Biologisch männlich»

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Lausanne,

Für den Leichtathletik-Weltverband IAAF gehört Olympiasiegerin Caster Semenya zu den «biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten».

Caster Semenya
Der Leichtathletik-Weltverband argumentiert: Caster Semenya ist «biologisch männlich» - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Leichtathletik-Weltverband argumentiert, dass Semenya «biologisch männlich» ist.
  • Damit rechtfertigt er die Anpassung der Testosteron-Regelung.

Der Leichtathletik-Weltverband argumentiert, dass Caster Semenya «biologisch männlich» ist. Mit dieser Argumentation hatte die IAAF beim Internationalen Sportgerichtshof CAS seine neue Testosteron-Regelung begründet. Der CAS hatte die umstrittene Regel am 1. Mai bestätigt und veröffentlichte das Urteil samt Begründung am Dienstag erstmals auf 163 Seiten in voller Länge.

Das dreiköpfige CAS-Gericht in Lausanne hatte die Einsprüche Semenyas und des südafrikanischen Leichtathletik-Verbandes ASA mehrheitlich abgelehnt. Die IAAF-Regel sei diskriminierend. Aber die Mehrheit des Gremiums befand sie auf Grundlage der eingereichten Unterlagen auch «als notwendiges, vernünftiges und angemessenes Mittel».

Noch kein endgültiger Entscheid im Fall Caster Semenya

Im Streit um erhöhte Hormonwerte hatte Caster Semenya am 31. Mai einen Teilerfolg errungen. Das Schweizerische Bundesgericht setzte die Regel der IAAF - vorübergehend - ausser Kraft. In dieser Regel wurde Testosteron- Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt.

Damit die zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin bis auf weiteres auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1609 Meter) antreten. Die 28-jährige Semenya hatte mehrmals betont, dass sie sich keinesfalls einer Hormonbehandlung unterziehen werde.

Einen Eilantrag der IAAF vom 7. Juni, die Testosteron-Regel unverzüglich wieder in Kraft zu setzen, hatte das Schweizerische Bundesgericht in der vorigen Woche abgelehnt. Bis zu einem endgültigen Entscheid im Fall Semenya bleibe es bei der Anordnung vom 31. Mai.

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