IAAF begrüsst Sportgerichts-Urteil zu Semenya
Der Leichtathletik-Weltverband hat die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS im Fall der 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya begrüsst.

Das Wichtigste in Kürze
- In einer Stellungnahme des Weltverbandes IAAF hiess es, die entsprechende IAAF-Regel werde nun am 8. Mai in Kraft treten.
Es sei zufriedenstellend, dass der CAS die Verbandsregel zum Startrecht von Sportlern mit unterschiedlichen Geschlechtsentwicklungen für «notwendig, angemessen und verhältnismässig» befunden habe.
In einer Stellungnahme des Weltverbandes IAAF hiess es, die entsprechende IAAF-Regel werde nun am 8. Mai in Kraft treten. Das Gericht habe das legitime Ziel bestätigt, die Integrität weiblicher Leichtathletik bei den von der Regel betroffenen Ereignissen zu erhalten. Semenya hatte beim CAS Berufung gegen die Einführung der IAAF-Regel eingelegt.
Seit 2009 steht die dreimalige 800-Meter-Weltmeisterin auf Südafrika im Mittelpunkt einer Debatte über Hyperandrogenismus und Intersexualität. Laut IAAF-Regel erhalten Frauen das Startrecht für bestimmte Rennen nur, wenn ein spezifischer Testosterongehalt im Blut (5 Nanomol pro Liter) nicht überschritten wird. Darüber hinaus müssen sie zukünftig «innerhalb einer durchgehenden Periode von mindestens sechs Monaten mit Hilfe hormoneller Mittel ihren erhöhten Wert dauerhaft reduzieren.