Was sie über Trendfahrzeuge wissen müssen
E-Trottinets oder E-Bikes dürfen erst ab 14 Jahren auf öffentlichen Strassen gefahren werden.

Sie wollen ihrem Kind, Enkelkind, Gottenkind oder sonst jemanden eine tolle Weihnachtsfreude machen und ein E-Trottinet (E-Scooter) schenken? Das müssen sie über die aktuellen Trendfahrzeuge wissen, damit die Freude nicht zu kurz kommt: E-Trottinets oder E-Bikes dürfen erst ab 14 Jahren auf öffentlichen Strassen gefahren werden und bedürfen bis 16 Jahren eines Mofa-Führerausweises.
Ab 16 Jahre sind langsame E-Bikes bis 25 km/h und E-Trottinets ohne Führerausweis fahrberechtigt. Schnelle E-Bikes bis 45 km/h dürfen in jedem Fall nur mit Mofa-Führerausweis und Helm gefahren werden. E-Trottinets müssen eine Strassenzulassung nach ASTRA haben und dürfen, wie E-Bikes, nur auf Strassen und Radwegen gefahren werden.
Wer als erwachsene Person im Besitz eines E-Trottinets oder E-Bikes ist und dieses einem nicht fahrberechtigten Kind überlässt, macht sich strafbar.
Die Regionalpolizei Muri wünscht viel Freude beim Schenken und Fahren.