Rechtsschutz: Darf der Arbeitgeber Krankheit an freiem Tag abziehen?
Menschen werden immer wieder an ihren freien Tagen krank. Doch darf der Arbeitgeber diese einfach von den Stunden abziehen? Wir klären Sie auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Werden Arbeitnehmer an ihrem freien Tag krank, dürfen keine Stunden abgezogen werden.
- Anders sieht es bei regulären Arbeitstagen aus. Hier gelten die vertraglichen Regeln.
- Bestenfalls holen Sie sich aber immer ein Arztzeugnis, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Was passiert, wenn Sie an einem freien Tag krank werden und Ihr Arbeitgeber Ihnen diesen Tag einfach abzieht? Ist das rechtlich zulässig?
Die klare Antwort lautet: Nein, das ist nicht korrekt. Wenn ein Arbeitnehmer für einen freien Tag krankgeschrieben ist, dürfen keine Stunden abgezogen werden. Der freie Tag bleibt bestehen, und die Krankheit darf diesen nicht beeinflussen.
Ist eine Person nach dem Schweizerischem Obligationenrecht angestellt, so hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Lohn auch bei Krankheit weiterzuzahlen. Dies gilt sowohl für Arbeitstage als auch für festgelegte Freitage.
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zVg - Alina Murano von Emilia Rechtsschutz erklärt, ob der Arbeitgeber Krankheitstage an den freien Tagen abziehen darf.
Wenn Sie jedoch an einem regulären Arbeitstag erkranken, hängt es von den vertraglichen Vereinbarungen ab, ob der Arbeitgeber Ihnen Stunden abziehen darf. In vielen Arbeitsverträgen ist eine sogenannte Karenzfrist geregelt.
Diese Frist besagt, dass während der ersten Tage einer Krankheit keine Lohnfortzahlung erfolgt, oder die Stunden entsprechend verrechnet werden können. Allerdings muss eine solche Vereinbarung explizit im Arbeitsvertrag stehen.
Arztzeugnis vermeidet Streitigkeiten
Zusätzlich ist auch zu beachten, dass das Arbeitsgesetz vorschreibt, dass Krankheitstage als solche behandelt werden müssen und nicht als reguläre Freitage oder Urlaubstage verrechnet werden dürfen.
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Das bedeutet, dass auch Urlaubstage, die durch Krankheit unterbrochen werden, nicht als genommene Ferientage gelten. Falls ein Arbeitnehmer also während eines Urlaubs krank wird, müssen die Tage, an denen er krankgeschrieben ist, später als Urlaubstage nachgeholt werden.
Es ist ratsam, im Krankheitsfall stets ein ärztliches Attest einzureichen, insbesondere wenn Sie an einem freien Tag erkranken. Dies schützt Sie vor möglichen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber und sichert Ihren Anspruch auf korrekte Abrechnung der Arbeits- und Krankheitstage.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.