Rechtsschutz: Wie lange darf ich fehlen, wenn mein Kind krank ist
Wenn Ihr Kind krank ist, gibt es keine feste Obergrenze für Fehltage. Anwältin Alina Murano von Emilia Rechtsschutz klärt auf, was wirklich gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt keine feste Obergrenze für Fehltage bei kranken Kindern.
- Pro Krankheitsfall dürfen Sie drei Tage fehlen, sagt Anwältin Murano.
- Ein 14-tägiger Betreuungsurlaub gilt nur bei schwer kranken Kindern.
Viele Eltern glauben, dass sie nur zehn Tage pro Jahr bei einem kranken Kind fehlen dürfen. Doch laut Alina Murano, Rechtsanwältin bei der Emilia Rechtsschutzversicherung, ist das ein Irrglaube: «In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegte Jahresobergrenze für Fehltage bei kranken Kindern.» Das Obligationenrecht (OR) regele die Angelegenheit.
«Wenn Sie nach dem Obligationenrecht angestellt sind», erklärt Murano, «haben Sie das Recht, pro Krankheitsfall Ihres Kindes bis zu drei Tage zu Hause zu bleiben.» Diese Zeit sei dafür gedacht, eine Betreuung zu organisieren oder selbst für das kranke Kind zu sorgen.
Wichtig: «Es gibt keine feste Obergrenze pro Jahr, sondern es zählt immer der einzelne Krankheitsfall», betont die Anwältin.
14 Tage Betreuungsurlaub: Nur bei schwerer Krankheit
Murano weist allerdings auf eine wichtige Ausnahme hin: «Sollte Ihr Kind schwer erkranken, können Sie bis zu 14 Tage Betreuungsurlaub in Anspruch nehmen. Diese Regelung greift jedoch nur bei ernsthaften Erkrankungen, nicht bei alltäglichen Dingen wie einer Erkältung oder einem Schnupfen.»
Dieser längere Betreuungsurlaub ist dafür gedacht, Eltern in schwierigen Zeiten zu unterstützen, wenn das Kind intensive Pflege benötigt.
Arztzeugnis: Ab wann ist es erforderlich?
Ebenfalls eine häufige Frage ist, wann ein Arztzeugnis vorgelegt werden muss. Arbeitgeber können bereits ab dem ersten Tag ein Arztzeugnis verlangen, um die Krankheit des Kindes und die Notwendigkeit Ihrer Abwesenheit zu bestätigen.
Das bedeutet, dass Sie je nach interner Regelung Ihres Unternehmens ab dem ersten Fehltag ein entsprechendes Attest vorlegen müssen.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.