Unklarheiten zur Arbeitszeit können zur Kündigung führen
Manchmal sind die einzuhaltenden Arbeitszeiten nicht klar kommuniziert. Arbeitnehmer sollten dann nachhaken, bei Zuwiderhandlungen kann die Kündigung drohen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht immer sind die genauen Arbeitszeiten offenkundig klar.
- Bei Unsicherheit sollte immer nachgeschaut oder nachgefragt werden.
In vielen Berufen ist die Arbeitszeit relativ einfach durch die Öffnung oder die Schliessung des Ladens oder des Geschäftes bestimmt.
Wer allerdings in einem Büro arbeitet, hat oft flexibleres Arbeitszeiten.
Wie wird diese Zeit geregelt?
In der Regel gibt der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag an, wann die Arbeit beginnt und wann diese endet. Dabei kann der Arbeitgeber seine eigenen Bestimmungen einsetzen und die Einhaltung dieser Zeit kontrollieren.
Sollte im Vertrag keine geregelte Zeit zu finden sein, so orientiert sich die Arbeitszeit an den Zeiten der vereinbarten Tätigkeiten.
Bei Unsicherheit lesen Sie die Arbeitszeit idealerweise in Ihrem Arbeitsvertrag nach oder erkundigen sich bei der Personalstelle.
Der Arbeitgeber kann auch bestimmen, ob die Vorbereitungen zur Arbeit zur abgerechneten Zeit gehören oder nicht. Dazu zählt zum Beispiel das Umziehen, falls dieses in einem Beruf notwendig ist.
Was kann passieren, wenn die vereinbarte Zeit nicht eingehalten wird?
Wer die vereinbarte Arbeitszeit nicht einhält, kann abgemahnt und schliesslich auch entlassen werden. Der Betrug bei der Zeiterfassung ist nicht nur ein Vertrauensbruch. Da dabei der Lohn weitergezahlt wird, obwohl für diese Zeit nicht gearbeitet wurde, ist es zudem ein rechtlich ein Betrug.
Bei Unklarheiten sollten Sie daher immer bei der Personalstelle nachfragen, wie viel Sie tatsächlich arbeiten müssen.
Vergessen Sie dabei auch nicht, Ihre Überstunden richtig einzutragen oder für Sie selbst aufzuschreiben.