Tunesische Justiz will abgeschobenen Gefährder nicht zurückschicken

Der versehentlich abgeschobenen Leibwächter des verstorbenen Al-Kaida-Terroristen Osama bin Laden bleibt wohl vorerst in Tunesien.

Verhöre sind im Gange

Den tunesischen Behörden lägen seit Januar dieses Jahres Erkenntnisse vor, dass A. möglicherweise an «terroristischen Aktivitäten» in Deutschland und Afghanistan beteiligt gewesen sein soll, sagte Sliti. Der Mann sei daher umgehend nach seiner Ankunft in Tunesien in Gewahrsam genommen worden. Seitdem werde er verhört.

Aus tunesischen Regierungskreisen hiess es zudem, dass es bislang noch keine Anfrage aus Deutschland zu dem Fall gegeben habe. Man habe selbst lediglich aus der Presse erfahren, dass die Abschiebung nicht rechtens gewesen sein soll, hiess es aus dem Büro von Regierungschef Youssef Chahed. Zuständig sei daher aktuell die tunesische Justiz.

Sami A., der ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden, wurde am Freitagmorgen in seine Heimat Tunesien abgeschoben. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Versehentlich wurde der Ex-bin-Laden-Leibwächter abgeschoben.
  • Tunesien möchte in vorerst «behalten».

Die tunesische Justiz will den möglicherweise rechtswidrig aus Deutschland abgeschobenen Gefährder Sami A. erst einmal nicht in die Bundesrepublik zurückschicken. «Wir haben eine souveräne Justiz, die gegen ihn ermittelt», sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde, Sofiane Sliti, der Deutschen Presse-Agentur am Samstag. Diese Ermittlungen müssten abgewartet werden.

Der Ex-Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden war am Freitagmorgen nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte diese Abschiebung später für «grob rechtswidrig» und forderte die deutschen Behörden auf, den 42-Jährigen zurückzuholen.