Michael Cohen: Trump-Anwalt will sich im Fall Stormy Daniels nicht selbst belasten
In der Affäre um Stormy Daniels will Trumps Anwalt Michael Cohen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Trumps Anwalt Michael Cohen macht in der Affäre Stormy Daniels von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
- Er beruft sich auf einen Zusatzartikel, nach dem niemand in einer Untersuchung gegen sich selbst aussagen muss.
US-Präsident Donald Trumps persönlicher Anwalt Michael Cohen will in der Affäre um die Pornodarstellerin Stormy Daniels von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. In einer am Mittwoch (Ortszeit) veröffentlichten Erklärung berief sich Cohen dabei auf den 5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, nach dem niemand in einer Untersuchung gegen sich selbst aussagen muss.
Fall Stormy Daniels
Es geht bei dem Fall um das Pornosternchen Stephanie Clifford («Stormy Daniels»), die vorgibt, eine Affäre mit Trump gehabt zu haben.
Am 9. April durchsuchte die US-Bundespolizei FBI das Büro, die Wohnung und das Hotelzimmer Cohens. Dabei beschlagnahmten Beamte E-Mails, Dokumente und Geschäftsunterlagen zu diversen Themen, darunter zu Cohens umstrittener Zahlung. Trump reagierte wütend auf die Razzia und sprach von einer «Hexenjagd» und einer «Schande».
Clifford alias Daniels hat gegen Cohen geklagt. Sie wirf ihm Diffamierung vor, weil er sie der Lüge bezichtigt habe. Ihr Anwalt Michael Avenatti bezeichnete Cohens Erklärung als «sensationelle Entwicklung». «Nie zuvor in der Geschichte unserer Nation hat sich der Anwalt eines amtierenden Präsidenten im Zusammenhang mit Streitfragen, die den Präsident selbst berühren, auf den 5. Zusatzartikel berufen», twitterte er.