EJPD zieht Messenger-Dienst Threema vor das Bundesgericht

Das EJPD wird den für seinen Datenschutz bekannten Messengerdienst Threema vors Bundesgericht bringen, weil dieser keine Nutzerdaten offenlegen will.

Das Logo der Threema App auf iOS. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach juristischem Sieg im Mai muss die Threema GMBH wohl erneut vors Gericht.
  • Diesmal muss sich das Unternehmen gegen das EJPD vor dem Bundesgericht behaupten.
  • Hintergrund ist nach wie vor die Verweigerung, Nutzerdaten den Behörden offenzulegen.

Der Schweizer Anbieter des gleichnamigen Instant-Messaging-Dienstes Threema hat im Mai einen juristischen Sieg gegen die Überwachungsbehörde des Bundes ÜPF errungen. Der Dienst ÜPF hatte zuvor gefordert, Zugriff auf bestimmte Nutzerdaten zu erhalten, um Verdächtige identifizieren zu können.

Das ging dem Messenger-Dienst gegen den Strich. Die App punktet bei ihren Kunden insbesondere mit dem Aspekt des Datenschutzes.

Threema lässt sich auch auf einem Tablet ausführen. - Playstore

Das Bundesverwaltungsgericht entschied: Threema sei nicht als Fernmeldedienstanbieter im klassischen Sinne einzustufen. Im Gegensatz zu Swisscom und Sunrise könne der Dienst daher nicht verpflichtet werden Userdaten mit Behörden zu teilen.

Nun berichtet «IT Magazine» in Berufung auf einen Bericht der «NZZ am Sonntag»: Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD will den Entscheid anfechten und ans Bundesgericht weiterziehen.