Corona-Ausbruch in Heim: Prozess gegen Mitarbeiterin beginnt

Eine Heimmitarbeiterin steht wegen eines Corona-Ausbruchs vor Gericht. Sie fälschte ihr Impfzertifikat und ging trotz einer Infektion in der Familie zur Arbeit.

Hat die Mitarbeiterin eines Pflegeheims eine doppelte Impfung gegen Covid-19 vorgetäuscht? Um diese Frage dreht sich ein Prozess vor dem Landgericht Hildesheim. - Moritz Frankenberg/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Heimmitarbeiterin ist wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
  • Sie täuschte die Covid-Impfung vor und ging trotz einer Infektion in der Familie arbeiten.
  • Im Anschluss gab es einen Ausbruch, drei Bewohnerinnen über 80 starben.

Nach einem Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim mit drei Toten muss sich eine frühere Mitarbeiterin der Einrichtung ab heute vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Der 46-Jährigen wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen.

Eine Person lässt sich gegen das Coronavirus impfen. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Sie soll mit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine doppelte Impfung gegen Covid-19 vorgetäuscht haben. Im November 2021 soll sie unbemerkt selbst mit Corona infiziert gewesen sein und als sogenannte Alltagsbegleiterin in dem Hildesheimer Heim eine Infektionskette ausgelöst haben. Wäre bekannt gewesen, dass sie nicht geimpft war, hätte sie wegen einer Infektion im Umfeld nicht zur Arbeit gehen dürfen.

Fälschung des Impfausweises zugegeben

Die Frau bestreitet laut ihrem Rechtsanwalt Velit Tümenci, für den Corona-Ausbruch in dem Heim verantwortlich zu sein. Dabei starben drei 80, 85 und 93 Jahre alte Bewohnerinnen. Laut Anklage ergaben die rechtsmedizinischen Untersuchungen, dass Covid-19 im Falle der 80-Jährigen die Todesursache war.

Bei den anderen beiden Corona-infizierten Toten seien andere Ursachen nicht auszuschliessen, in diesen Fällen wird der 46-Jährigen fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Die Frau hatte bisher nur die Fälschung ihres Impfausweises zugegeben.

Ob es sich bei dem Verfahren um den bundesweit ersten Prozess dieser Art handelt, konnte ein Gerichtssprecher nicht sagen. Es sind insgesamt zwölf Zeugen und drei Sachverständige geladen. Am ersten Verhandlungstag wird der Angeklagten die Möglichkeit zu einer Einlassung gegeben, ausserdem sollen Zeugen aus dem betroffenen Heim gehört werden.