EU-Behörde EMA gibt grünes Licht für Impfstoff von Johnson & Johnson
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) gibt am Dienstag ihre aktualisierte Einschätzung zur Sicherheit des Corona-Impfstoffs von Johnson & Johnson bekannt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EMA gibt ihre aktualisierte Risikobewertung zum Johnson & Johnson-Vakzin bekannt.
- Vergangene Woche waren die Impfungen in den USA nach Thrombosefällen gestoppt worden.
- Auch die Auslieferung des Impfstoffs nach Europa wurde verschoben.
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat am Dienstag ihre aktualisierte Einschätzung zur Sicherheit des Corona-Impfstoffs von Johnson & Johnson bekannt gegeben. Der Impfstoff ist kann in der EU nach Prüfung der EMA uneingeschränkt verwendet werden. Allerdings könne der Wirkstoff tatsächlich in sehr seltenen Fällen Blutgerinnsel auslösen, teilte die EMA am Dienstag in Amsterdam mit.
Die EMA hält daran fest, dass die Vorzüge des Impfstoffs, Covid-19 zu verhindern, höher zu bewerten seien als die Risiken von Nebenwirkungen. Die Möglichkeit von Blutgerinnseln bei einer zugleich sehr niedrigen Zahl von Blutplättchen werde nun als seltene Nebenwirkung registriert. In den meisten Fällen ging es nach Angaben der Experten um Frauen unter 60 Jahre. Die Thrombosen vorwiegend in den Hirnvenen waren innerhalb von drei Wochen nach der Impfung aufgetreten.
Das Corona-Vakzin des US-Herstellers ist in der EU bereits zugelassen, wurde aber bislang nicht verabreicht. Vergangene Woche waren die Impfungen mit dem Vakzin in den USA nach vereinzelten Fällen schwerer Blutgerinnsel vorläufig gestoppt worden. Auch die Auslieferung des Impfstoffs nach Europa wurde verschoben.
In den vergangenen Wochen hatten bereits Thrombosefälle beim Corona-Impfstoff des Pharmaunternehmens Astrazeneca in Europa für Schlagzeilen gesorgt. Die in Amsterdam ansässige EMA hielt aber an ihrer grundsätzlichen positiven Risikobewertung des britisch-schwedischen Unternehmens fest.
In der Schweiz bereits zugelassen
Die Swissmedic hat dem Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson bereits früher die Zulassung erteilt. Der Impfstoff, der in Bümpliz BE entwickelt wurde, kommt jedoch hierzulande nicht zum Einsatz, denn er wurde nicht bestellt.
Der Impfstoff wurde nicht bestellt, da er erst ab dem dritten Trimester des Jahres für die Schweiz verfügbar wäre. So begründete das BAG die Entscheidung.
Das Vakzin von Johnson & Johnson hat eine Wirksamkeit von rund 85 Prozent gegen schwere Covid-19-Erkrankungen. Ein wichtiger Vorteil des Vektorviren-Impfstoffs ist, dass nur eine Dosis erforderlich ist. Ausserdem ist er bei normalen Kühlschranktemperaturen lagerbar.