Orban zeigt Verständnis für homophobe Aktion einer Rechtsradikalen
Viktor Orban hat Verständnis für die homophobe Aktion einer rechtsextremen Parlamentsabgeordneten gezeigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor Kurzem schredderte eine rechtsradikale Parlamentarierin in Ungarn ein Kinderbuch.
- Dessen Herausgeber ist die Lesben-Vereinigung Labris.
- Gemäss Viktor Orban gebe es beim Thema Homosexualität eine «rote Linie».
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban hat Verständnis für die homophobe Aktion einer rechtsextremen Parlamentsabgeordneten gezeigt. «Die Ungarn sind gegenüber diesem Phänomen (der Homosexualität) geduldig», sagte der rechtsnationale Politiker am Sonntag im staatlichen Rundfunk. Doch dabei gebe es eine «rote Linie», fügte er hinzu: «Lasst unsere Kinder in Ruhe!»
Die Reporterin hatte ihn zuvor nach seiner Meinung über das neue Kinderbuch «Märchenland für alle» befragt. Dessen Herausgeber ist die Lesben-Vereinigung Labris. Das Buch erzählt bekannte Märchen in einer Weise neu, dass die Heldenfiguren einer Minderheit angehören. Darunter sind in tiefer Armut lebende Kinder, Kinder mit Behinderung, Opfer von häuslicher Gewalt, Homosexuelle und Transsexuelle. Die Autorinnen und Autoren wollen damit Akzeptanz für benachteiligte Menschen schaffen.
Rechtsradikale schredderte Kinderbuch mit Aktenvernichter
Die Abgeordnete Dora Duro, zugleich Vize-Präsidentin der rechtsextremen Partei Mi Hazank (Unsere Heimat), hatte am letzten Freitag auf einer Pressekonferenz in Budapest ein Exemplar des Buches mit einem Aktenvernichter geschreddert. Mi Hazank ist eine Abspaltung der früher rechtsextremen Partei Jobbik. Sie erhält breite Öffentlichkeit durch die regierungsnahen Medien in Ungarn. Orban propagiert wiederum eine ultra-konservative Familienpolitik, die Menschen mit einer von der vermeintlichen Norm abweichenden Sexualität ausgrenzt.
Im letzten Mai liess Orban vom Parlament ein Gesetz beschliessen, das die Rechte von Trans-Personen und intersexuellen Menschen einschränkt. So können sie nach einer Geschlechtsumwandlungen ihr bei der Geburt eingetragenes biologisches Geschlecht in ihren Dokumenten nicht mehr ändern.