Netanjahu in Ungarn: Baerbocks Kritik und Orbáns Unterstützung
Netanjahu besucht Ungarn trotz Haftbefehl des IStGH. Baerbock kritisiert Orbán scharf, während Ungarn den Austritt aus dem Gericht bekannt gibt.

Israels Premierminister Benjamin Netanjahu wurde am 3. April 2025 in Budapest mit militärischen Ehren empfangen. Sein Besuch sorgt für internationale Spannungen, da der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) einen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt hat.
Ungarns Premier Viktor Orbán ignorierte diesen Haftbefehl. Er nutzte die Gelegenheit, um den Austritt seines Landes aus dem IStGH zu verkünden.
Aussenministerin Annalena Baerbock bezeichnete den Besuch als einen «[schlechten] Tag für das Völkerstrafrecht», wie «Merkur» berichtete.
Orbán verteidigte seine Entscheidung bei einer Pressekonferenz mit Netanjahu.
Ungarns Austritt aus dem IStGH: ein umstrittener Schritt
Ungarns Regierung kündigte an, den Austritt aus dem IStGH sofort einzuleiten. Orbán argumentierte, dass das Gericht politische Entscheidungen treffe, die demokratische Prinzipien untergraben würden.

Der Haftbefehl gegen Netanjahu basiert auf Vorwürfen von Kriegsverbrechen im Gaza-Konflikt. Diese Anschuldigungen werden von Israel vehement zurückgewiesen, wie «European Conservative» berichtet.
Orbán sieht sein Land als «Verteidiger der jüdisch-christlichen Zivilisation». Juden seien in Ungarn sicherer als anderswo in Europa, fügte er hinzu.
Netanjahu in Ungarn: Baerbocks klare Worte
Deutschland reagierte besonders scharf auf Ungarns Entscheidung. Baerbock betonte, dass kein Staat über dem Gesetz stehe, wie «RFE/RL» berichtete.
Der amtierende Kanzler Olaf Scholz deutete jedoch an, dass Netanjahu bei einem Besuch in Deutschland nicht verhaftet werde. Diese widersprüchliche Haltung zeigt die Komplexität der europäischen Politik gegenüber Israel und dem IStGH.
Baerbocks Kritik spiegelt eine breitere Besorgnis über die Erosion internationaler Rechtsnormen wider. Politische Entscheidungen wie der Austritt aus dem IStGH könnten langfristig die Glaubwürdigkeit des internationalen Rechts untergraben.