Ostern ohne Gottesdienst: Bayerisches Gericht verhängt Verbot
In Bayern kann Ostern nicht mit einem Gottesdienst gefeiert werden. In dem deutschen Bundesland wurde ein Gottesdienst-Verbot verhängt.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Corona-Krise wurde in Bayern auch ein Verbot von Gottesdiensten verhängt.
- In der letzten Woche wurde die von einem Münchner Anwalt angeklagt.
- Das Bayerische Verwaltungsgericht wies die Anklage ab.
In der Corona-Pandemie ist zur Verhinderung von weiteren Ansteckungen auch ein Verbot von Gottesdiensten mit Besuchern erlaubt. Dies entschied am Donnerstag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und wies damit den Eilantrag eines Münchner Anwalts ab.
Der Mann hatte in der vergangenen Woche gegen das sogenannte Gottesdienst-Verbot geklagt. Er als Katholik wollte das Osterfest auch in Corona-Zeiten mit einem Gottesdienst feiern.
Er begründet dies damit, dass das Verbot ihn in seiner Religionsfreiheit verletze. Das Gericht folgte der Argumentation nicht. Es betonte aber, dass bei religiösen Zusammenkünften letztlich auch zu prüfen sei, «ob im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann».