16-Jährige gewinnt gegen Vater vor Gericht

Das Bundesgericht in Lausanne hat die Belange der Kesb gestützt – und entzieht nun einem Vater die Rechte über seine 16-jährige Tochter.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sorgt mit einer Entscheidung in der Westschweiz für Kopfschütteln. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Urteil des Bundesgerichts sorgt für Aufregung – auch bei Bundesrichter Felix Schöbi.
  • Ein Vater verliert gegen seine 16-jährige Tochter – das Bundesgericht stützt die Kesb.
  • Die Kesb hat dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht über seine Tochter entzogen.

Sepsook Imhof aus Solothurn zahlt für seine Tochter, hat aber in Sachen Erziehung kein Mitspracherecht mehr. Die 16-Jährige wollte nicht bei ihm wohnen, nachdem ihre Mutter gestorben war. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) stellt sich auf die Seite des Kindes und entzieht dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Tochter soll beim Partner der verstorbenen Mutter bleiben dürfen.

Kritik eines Bundesrichters

«15-Jährige können nicht in Eigenregie entscheiden, welchen Umgang sie mit ihren Eltern pflegen», sagte Bundesrichter Felix Schöbi, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Schöbi hat die Kesb-Gesetzgebung stark beeinflusst und steht für sie ein. Im Fall Imhof sei aber einiges falsch gelaufen, sagt er.

Bundesrichter Felix Schöbi kritisiert den Ausschluss der Öffentlichkeit im Fall Imhof. - Keystone

Demokratie in Gefahr

Das erstinstanzliche Urteil wurde hinter verschlossenen Türen gesprochen. Eine öffentliche Verhandlung wurde abgelehnt. Nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch Imhof selber seien zu kurz gekommen. Der Vater hatte nicht einmal die Möglichkeit, vor Gericht zu sprechen. Er durfte sich nur mit einem Instruktionsrichter unterhalten. «Die Kesb steht stark in der Kritik. Dieser kann nur dadurch begegnet werden, wenn Gerichte die Kesb-Entscheide in aller Öffentlichkeit verhandeln», so Schöbi.

Vater hat keine Mittel mehr

Schöbi konnte seine Richter-Kollegen nicht überzeugen. Das Urteil fällt zu Gunsten der Kesb aus. Imhof verliert den Rechtsstreit. «Für mich als Vater ist das Urteil eine Katastrophe», sagt er. Die letztmögliche Station ist nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. «Doch dafür fehlen mir die finanziellen Mittel», so Imhof.