Aargauer Regierung will Regeln für Wahlwerbung nicht verschärfen

Im Kanton Aargau bleibt politische Strassenwerbung bis zu acht Wochen vor Wahl- und Abstimmungstagen ohne Genehmigung erlaubt.

Die Bahnhofstrasse in Aarau. - Nau / Chantal Siegenthaler

Im Kanton Aargau sollen Parteien ihre politische Werbung weiterhin bis zu acht Wochen vor dem Wahl- und Abstimmungtag entlang der Strassen bewilligungsfrei aufhängen können. Der Regierungsrat hat einen dritten Vorstoss aus der Reihe der Mitte zur Verkürzung der Frist auf sechs Wochen abgelehnt.

Der Grosse Rat habe seit dem Jahr 2016 bereits zwei Mal über das Anliegen einer Verkürzung der Aufstelldauer für Wahl- und Abstimmungsplakate entschieden, hält der Regierungsrat in der am Freitag publizierten Stellungnahme fest. Das Parlament habe beide Vorstösse deutlich abgelehnt.

Die Probleme, die mit der Plakatierung rund um die Wahlen und Abstimmungen laut Regierungsrat zugegebenermassen entstehen, können mit einer Verkürzung der Aufstelldauer «nur sehr bedingt» behoben werden.

Die Probleme wie fixer Termin, grosse Anzahl von Kandidaten und Kandidatinnen, begrenzter Raum, Beeinträchtigung der Landschaft und des Ortsbilds bleibe unverändert.

Verkürzung der bewilligungsfreien Frist für politische Strassenwerbung gefordert

Mitte-Grossrat Ralf Bucher, Geschäftsführer des Bauernverbands Aargau, forderte in der Motion, dass die bewilligungsfreie Frist für die politischen Strassenreklame auf sechs Wochen verkürzt werde. Damit sollten die gleichen Spielregeln wie für Veranstaltungen gelten.

Ralf Bucher, Nationalratskandidat für Die Mitte Aargau. - zVg

Die Bevölkerung störe sich an den vielen Plakaten und die Vereine ärgerten sich darüber, dass im Gegensatz zu den Politikerinnen und Politikern ihre Sport- oder Kulturveranstaltung nur während sechs Wochen bewilligungsfrei beworben werden dürfe.

Es reiche aus, wenn man kurz vor den Wahlen wahrgenommen werde und nicht bereits acht Wochen im Voraus – das stumpfe eher ab.

Keine Sonderregelungen in Zürich

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass in den Kantonen Basel-Landschaft, Luzern, Solothurn und Zürich die Vorgaben in den vergangenen Jahren auch nicht geändert wurden. Die Kantone Basel-Landschaft, Luzern und Solothurn sehen eine Aufstelldauer von sechs Wochen vor.

Der Kanton Zürich kennt laut Regierungsrat keine Sonderregelungen für temporäre Werbung, auch nicht mit politischem Inhalt.

Wahlplakate werden im Kanton Zürich grundsätzlich als bewilligungspflichtige Strassenreklamen betrachtet. Aktuell ist im Kanton Zürich ein Vorstoss für eine Liberalisierung hängig.