Babysitterin wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt
Das Strafgericht Lausanne hat am Freitag eine 37-jährige Babysitterin wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hatte sich während rund dreier Jahre an einem Jungen vergangen.
Wegen sexueller Handlungen mit einem Kind hat das Strafgericht Lausanne eine Babysitterin am Freitag zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwalt, der eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren verlangte, wird Berufung einlegen.
Die Schuld der Babysitterin wiege «schwer», ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit sei «vollständig» und das Rückfallrisiko werde als mittelgross eingestuft, erklärte das Gericht. Die 1981 geborene Babysitterin wurde zudem für schuldig befunden, sexuelle Handlungen mit einer urteilsunfähigen und widerstandsunfähigen Person begangen zu haben.
Im Sexualkunde-Unterricht aufgeflogen
Während rund dreier Jahre habe sich die Frau brasilianischer Abstammung mehrere Male pro Woche an einem Kind vergangen, für welches sie die Verantwortung trug. Sie habe das Kind gar gezwungen, sie zu penetrieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 37-jährige Babysitterin brasilianischer Abstammung muss fünf Jahre ins Gefängnis.
- Sie wurde wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind verurteilt.
- Der Staatsanwalt findet das Urteil zu lasch und wird Berufung einlegen.
Die Babysitterin habe den zum Tatzeitpunkt vierjährigen Jungen gezwungen, nicht über die Übergriffe zu sprechen. Erst im Rahmen eines Sexualkunde-Kurses an der Schule im Jahr 2016 seien die sexuellen Handlungen aufgeflogen. Angesichts der Schwere der Verstösse hat das Gericht die sofortige Festnahme der Frau angeordnet.
Rund 90 Tage Untersuchungshaft werden von den fünf Jahren Gefängnis abgezogen. Den Zivilparteien sprach das Gericht eine Genugtuung von 15'000 Franken zu und die gesamten Prozesskosten müssen von der Beschuldigten getragen werden. Ausserdem wurde eine Psychotherapie angeordnet.
Der Staatsanwalt verlangte zehn Jahre Gefängnis. Er kündigte an, angesichts der milden Strafe Berufung einzulegen. Die Verteidigung hat sich zum weiteren Vorgehen noch nicht geäussert.