Betrüger kapern seine Handynummer – aber Schweizer Opfer verhört
Betrüger haben die Telefonnummer eines Schweizers missbraucht. Dieser wurde dann von der Polizei vorgeladen und des Telefonbetrugs beschuldigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Weil Telefonbetrüger seine Nummer missbraucht haben, wurde ein Schweizer vorgeladen.
- Er dementierte die Vorwürfe bei der Polizei, kann sie aber nicht beweisen.
- Laut einem Rechtsanwalt können Opfer von Spoofing nur wenig unternehmen.
«Spoofing» nimmt in der Schweiz zu. Betrüger nutzen Schweizer Telefonnummern, die anderen Personen gehören, um anzurufen. Für die eigentlichen Besitzer der Nummer ist dies nicht nur nervig, es kann auch zu Ärger mit der Polizei führen. Über einen solchen Fall berichtet der «Beobachter».
So flatterte bei einem 30-jährigen Schweizer im März eine Vorladung zur Einvernahme ins Haus: Er muss in drei Tagen bei der St.Galler Kantonspolizei aussagen. Er sei verwirrt gewesen, da er im Kanton Bern wohne und arbeite. Auch habe er nicht gewusst, worum es sich handeln könnte.
Deshalb rief er bei der Polizei an und fragte nach, ob es sich um eine Verwechslung oder eine Fälschung handelt. Die Polizistin am Telefon bestätigt, dass der Brief an die richtige Adresse gegangen sei. Und dass dem 30-Jährigen Telefonbetrug vorgeworfen wird.
Der Vorfall ereignete sich acht Monate zuvor im St.Galler Rheintal: Über die Nummer des Schweizers rief ein angeblicher Mitarbeiter der Personalabteilung bei einer Tankstelle an. Über eine Stunde redet er auf eine Angestellte ein, schlussendlich kratzt sie die Apple-Gutscheine auf und übergibt die Aktivierungscodes. 750 Franken ergaunert sich der Telefonbetrüger so, die Chefin der Tankstelle reicht eine Anzeige ein.
Und deshalb muss der 30-Jährige bei der Polizei antraben. Eineinhalb Stunden lang spricht er mit einer Polizistin, dementiert die Vorwürfe.
Anwalt: Spoofing-Opfer können wenig unternehmen
Das sei eigentlich alles, was Opfer von Spoofing tun könnten, sagt Rechtsanwalt Martin Steiger zum «Beobachter». Unternehmen könnten sie nur wenig. Eine Möglichkeit sei es, einen Verbindungsnachweis beim Telefonanbieter anzufordern. Der beschuldigte Schweizer tat dies, jedoch ohne Erfolg: Die Anbieter müssen alle gespeicherten Daten nach sechs Monaten löschen, die Tat lag bereits acht Monate zurück.
Das Bundesamt für Cybersicherheit hat einen weiteren Ratschlag: Besteht der Verdacht, dass die eigene Nummer von Betrügern verwendet wird, sollte dies gemeldet werden. Die Polizei kann dann zwar nichts direkt unternehmen. Doch die hinterlegte Meldung kann aufschlussreich sein, wenn Vorwürfe erhoben werden.
Für den 30-jährigen Schweizer aus dem Kanton Bern ist die Sache nach der Einvernahme noch nicht erledigt. Das Protokoll liegt bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen. Und diese muss nun entscheiden, wie es mit dem Fall weitergeht.