Coronavirus: UBS sperrt Spenden-Konto der Walliserkanne
Sie sind gegen die Massnahmen und gegen das Coronavirus: Den Betreibern der Walliserkanne wurde das Wirtepatent entzogen und wohl auch der Geldhahn abgedreht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wirte der Walliserkanne haben nach der Zwangsschliessung zu Spenden aufgerufen.
- Nun wurde ihnen aber das Spendenkonto bei der UBS gesperrt.
So viel Aufmerksamkeit hat der Touristen-Hotspot Zermatt VS wohl schon lange nicht mehr bekommen: Die Wirte des Restaurants Walliserkanne rebellierten gegen das Coronavirus, gegen die Zertifikatspflicht, gegen die Massnahmen. Und wurden nach einigen Auseinandersetzungen mit der Polizei Wallis auch festgenommen.
Seit Anfang November sind die Betreiber wieder auf freiem Fuss, ihr Restaurant öffnen dürfen sie aber vorerst nicht. Die Gemeinde hat den Betreibern kurz nach deren Haftentlassung das Wirtepatent entzogen, wodurch das Restaurant auf unbestimmte Zeit geschlossen bleibt.
Gegen Coronavirus: Walliserkanne-Betreiber mit gesperrtem Konto
Wenn es aber nach den beiden Wirten ginge, sollte der Betrieb bald weitergeführt werden. «Unser Restaurant muss leider geschlossen bleiben. Wir hoffen aber, bald wieder das tun zu können, was wir lieben: Gäste zu bewirten!»
Aus der Verhaftung gelernt haben sie offenbar nicht.
«Wir versuchen, die Zertifikatspflicht mit hochqualifizierten Anwälten zu bekämpfen. Dieser mutmasslich lange und aufwendige Prozess wird zu aussergewöhnlich hohen Kosten führen», schreiben die Wirte auf der Website.
Frech: Zu diesem Zweck haben die beiden Herren einen Spendenaufruf gestartet, um die Anwaltskosten zu decken.
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Der Aktion wurde jedoch relativ schnell ein Riegel vorgeschoben – von der Bank UBS! Diese hat ihr Spendenkonto gesperrt. «Aus Angst vor Geldwäscherei», klagen die Brüder. Die Skeptiker-Wirte sitzen zurzeit also auf dem Trockenen.
UBS äussert sich nicht zu Beizer-Anschuldigung
Auf Anfrage von Nau.ch möchte sich die UBS nicht dazu äussern. Nur so viel: «Gemäss den geltenden Schweizer Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei ist die Bank verpflichtet, die Plausibilität ungewöhnlicher Transaktionen zu prüfen.»
Ob die Besitzer der Walliserkanne bereits so viele Spenden erhalten haben, dass sie der Geldwäscherei bezichtigt werden könnten?