«Cum-Ex-Aufklärer» kommt im Dezember in Zürich erneut vor Gericht

Der «Cum-Ex-Aufklärer»-Fall des deutschen Anwalts Eckart Seith wird am 9. Dezember erneut vor dem Zürcher Obergericht verhandelt.

Der Fall des deutschen Anwalts Eckart Seith, bekannt als «Cum-Ex-Aufklärer», wird am 9. Dezember erneut vor dem Zürcher Obergericht behandelt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Der Fall des deutschen Anwalts Eckart Seith, der als «Cum-Ex-Aufklärer» bekannt wurde, kommt erneut in der Schweiz vor Gericht. Der Prozess findet gemäss Angaben des Zürcher Obergerichts am 9. Dezember statt.

Für den Prozess ist vorerst ein Tag reserviert. Wann das Obergericht sein Urteil fällen wird, ist noch offen. Seith ist wegen Wirtschaftsspionage und Vergehen gegen das Bankengesetz angeklagt, weil er sich interne Dokumente der Bank J. Safra Sarasin besorgte und an deutsche Ermittler weitergab.

Die Themen Steuerbetrug und Bankgeheimnis sorgten in den vergangenen Jahren immer wieder für Irritationen zwischen der Schweiz und Deutschland. Während Seith in der Schweiz vor Gericht steht, gilt er in Deutschland als Whistleblower, der zur Aufdeckung des Cum-Ex-Skandals beigetragen habe.

Milliardenschaden für den deutschen Staat

Dem deutschen Staat entstand durch Cum-Ex-Geschäfte ein Milliarden-Schaden. Rund um den Dividendenstichtag schoben Investoren Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere eigentlich gehörten.

Deutsche Finanzämter erstatteten so Verrechnungssteuern, die gar nie gezahlt worden waren. Auch die Schweizer Bank J. Safra Sarasin hatte ihren Kunden Finanzprodukte verkauft, die auf dieser Gesetzeslücke beruhten. 2012 wurde diese geschlossen.

Erwin Müller verklagt Sarasin-Bank

Einer der Sarasin-Kunden war der deutsche Drogerie-König Erwin Müller. Er verlor Millionen, als der Sarasin-Fonds zusammenbrach. Daraufhin beschuldigte er die Bank, ihn schlecht beraten zu haben, und verklagte sie mithilfe des Anwalts Eckart Seith und der internen Bank-Dokumente aus der Schweiz auf Entschädigungszahlungen.

Das Landgericht Ulm gab ihm schliesslich recht. Es verurteilte die Bank im Jahr 2017 zu einem Schadenersatz von 45 Millionen Euro. Im Juli 2021 beurteilte der deutsche Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung. Sie gelten seither als Straftat.