Enorme Unterschiede bei Kesb-Gebühren für Vorsorgeaufträge
Bei Vorsorgeaufträgen, die durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) beglaubigt werden müssen, gibt es enorme Tarif-Unterschiede.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten für Vorsorgeaufträge bei der Kesb variieren von Kanton zu Kanton.
- Dabei reicht der Umfang von einem gratis Auftrag bis zu 1200 Franken pro Auftrag.
- Beim Vorsorgeauftrag wird beispielsweise die Übernahme des Vormundes geregelt.
Bei Vorsorgeaufträgen, die durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) beglaubigt werden müssen, gibt es enorme Tarif-Unterschiede. Die Spannbreite reicht laut einer Comparis-Studie von gratis im Solothurn bis zu 1200 Franken in Liestal BL.
In Herisau AR kann die Validierung eines Vorsorgeauftrag je nach Ausgestaltung sogar zwischen 300 und 5000 Franken kosten. Dies schreibt der Online-Vergleichsdienst Comparis in einer Mitteilung vom Dienstagmorgen. Die enormen Tarifunterschiede seien kaum erklärbar.
Kantone tragen Schuld
Ein Vorsorgeauftrag hält unter anderem fest, durch wen sich jemand bei Verlust der Urteilsfähigkeit vertreten lassen will. Die Kesb prüft bei Urteilsunfähigkeit, ob die damit beauftragte Person fachlich und charakterlich tauglich ist. Für diese Amtshandlung erhebt die Kesb in der Regel Gebühren.

Schuld am Wildwuchs bei den Tarifen seien die Kantone, kritisiert Comparis-Experte Leo Hug. Sie hätten sich dagegen gewehrt, Kesb-Verfahren in einem Bundesgesetz zu regeln. Hug moniert ferner mangelnde Transparenz bei den Gebühren. Eine offenere Kommunikation würde mehr Vertrauen zwischen den Bürgern und der Kesb schaffen.
Vorsorgeaufträge seien auch in der Ehe und im Konkubinat wichtig. Viele Ehepaare glaubten, dass sie keinen Vorsorgeauftrag benötigten, weil Ehegatten und eingetragene Partner im gleichen Haushalt automatisch ein Vertretungsrecht erhielten. Das sei jedoch ein Irrtum, hält Comparis in der Studie weiter fest.
Ehepartner hat nicht unbegrenztes Handlungsrecht
Das Vertretungsrecht der Ehepartner umfasse nur Handlungen, die für den Unterhaltsbedarf nötig seien. Also etwa die Bezahlung des Einkaufs, der Stromrechnung oder der Krankenkassenprämie. Komplexe Finanzgeschäfte oder der Verkauf des Eigenheims lägen dagegen nicht automatisch in der Kompetenz der Ehepartner. Für solche Geschäfte brauche es einen Vorsorgeauftrag.